Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU stehen ab 2025 viele Unternehmen vor der Verpflichtung, ihre Nachhaltigkeitsleistung umfassend und transparent zu dokumentieren. Doch viele fragen sich: Ab wann trifft die CSRD Berichtspflicht auf mein Unternehmen zu? Wir geben einen Überblick, welche Unternehmen ab wann betroffen sind – und was Sie für die Umsetzung der Richtlinie beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die CSRD?
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich erweitert und zahlreiche neue Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Mit ihr soll eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) erreicht werden, um nachhaltig orientierte Investitionen zu fördern und Unternehmen zu motivieren, nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln.
CSRD Berichtspflicht – ab wann?
Die Einführung der CSRD Berichtspflicht erfolgt in mehreren Stufen, um Unternehmen genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben:
- 2024: Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichtspflichtig waren, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 (Abgabe 2025) nach CSRD berichten.
- 2025: Große Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, sind ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig (Berichtseinreichung 2026):
- Mindestens 250 Mitarbeitende
- Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
- Nettoumsatz über 50 Millionen Euro
- 2026: Ab diesem Jahr sind auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) betroffen, die mindestens zehn Mitarbeitende, eine Bilanzsumme von 0,35 Millionen Euro und einen Nettoumsatz von 0,7 Millionen Euro aufweisen. Der erste Bericht erfolgt dann 2027.
- 2028: Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU mindestens 150 Millionen Euro Umsatz erzielen und eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU haben, müssen ab 2028 (erste Berichterstattung 2029) ebenfalls die CSRD erfüllen.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Um die komplexen Anforderungen der CSRD zu erfüllen, ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend. Die folgenden Schritte helfen Unternehmen, die Berichtspflicht erfolgreich und effizient umzusetzen:
- Prüfen, ob die CSRD-Berichtspflicht zutrifft: Unternehmen sollten anhand der CSRD-Timeline und ihrer eigenen Unternehmensgröße klären, ob und wann sie berichtspflichtig sind. Unser CSRD-Quick-Check (siehe unten) hilft hier schnell und zuverlässig.
- Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Die CSRD verlangt eine umfassende Analyse der Themen, die für das Unternehmen und dessen Stakeholder relevant sind. Es empfiehlt sich, alle drei Jahre eine Aktualisierung dieser Analyse.
- Daten sammeln und Prozesse etablieren: Für eine strukturierte Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten – wie CO₂-Emissionen und Lieferketteninformationen – sollten Unternehmen ein systematisches Datenmanagement etablieren. Besonders die erstmalige Erfassung und Kategorisierung der Informationen erfordert Zeit und Ressourcen.
- Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer: Da der CSRD-Bericht geprüft werden muss, ist es für Unternehmen notwendig, frühzeitig den Kontakt zu einem geeigneten Prüfer zu suchen.
- Schulung und Einbindung der Mitarbeitenden: Es ist wichtig, alle betroffenen Abteilungen einzubeziehen, damit relevante Daten erfasst und verarbeitet werden können.
Quick Check
Fazit: CSRD Berichtspflicht jetzt planen
Die CSRD-Berichtspflicht wird für viele Unternehmen erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Für Unternehmen, die ab 2025 zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet sind, ist eine strukturierte und frühzeitige Vorbereitung entscheidend. So lässt sich die Richtlinie kosteneffizient und rechtskonform umsetzen – und Unternehmen profitieren gleichzeitig von den langfristigen Chancen, die CSRD bietet. Klimahelden unterstützen Unternehmen von Anfang an: kompetent und schnell.
FAQ
1. Wann tritt die CSRD in Kraft?
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist am 5. Januar 2023 offiziell in Kraft getreten. Die Regelungen werden stufenweise eingeführt. Die ersten Berichtsanforderungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2024, wobei die Berichterstattung 2025 erfolgen muss.
Je nach Unternehmensgröße ab den Geschäftsjahren 2024 bis 2026. Kleine und mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen sind ab 2026 betroffen.
Sie betrachtet die finanziellen Risiken für das Unternehmen und die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.
Große Unternehmen sowie bestimmte kapitalmarktorientierte KMUs, und ab 2028 auch Unternehmen außerhalb der EU mit starker Marktpräsenz in der EU.
Unternehmen sollten prüfen, ob sie berichtspflichtig sind, eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, ein Datenmanagementsystem einrichten und frühzeitig mit einem Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten.
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