Inhaltsverzeichnis
- Unterschiedliche Definitionen von KMU
- CSRD Berichtspflicht KMU – ab wann?
- Wann könnten KMU nach deutscher Definition von der CSRD betroffen sein?
- Nachhaltigkeitsstandards der EU für KMU
- CSRD – viele Herausforderungen warten
- Strategien für KMU: So gelingt die Umsetzung
- Fazit: Chancen nutzen
- FAQ
- Weitere Artikel
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Große Unternehmen, die nach der bisherigen EU-Definition als berichtspflichtig gelten, sind bereits von der CSRD betroffen. Zusätzlich gelten ab 2026 die Berichtspflichten auch für börsennotierte KMU sowie sogenannte „Public Interest Entities“ (PIE). Andere KMU können ebenfalls indirekt betroffen sein, beispielsweise durch Anforderungen von Geschäftspartnern in der Lieferkette. Für die CSRD der KMU stellt das eine Herausforderung dar – bietet aber auch Potenziale für Wachstum.
Unterschiedliche Definitionen von KMU
Die Definition von KMU unterscheidet sich zwischen der EU und Deutschland. Laut EU gilt ein Unternehmen als KMU, wenn es:
- weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt,
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder
- eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist
In Deutschland wird der Begriff KMU oft breiter verwendet und umfasst auch Unternehmen, die über den EU-Grenzwerten liegen. Diese Abweichung ist bei der Umsetzung der CSRD von Bedeutung. Börsennotierte KMU und jene, die als „Public Interest Entities“ (PIE) gelten, sind nach EU-Vorgaben direkt berichtspflichtig. Während sich die EU-Definition strikt an Zahlen orientiert, fließen in Deutschland oft qualitative Kriterien in die Bewertung ein, wie regionale Bedeutung oder Marktstellung.
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CSRD Berichtspflicht KMU – ab wann?
Die CSRD tritt gestaffelt in Kraft:
- Ab 2026 gelten die Berichtspflichten für börsennotierte KMU und PIE.
- Bis 2028 können Unternehmen ein „Opt-out“ zu nutzen, wenn sie die Berichterstattung vorübergehend aussetzen möchten.
Die Berichte müssen auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt werden und Angaben zu ökologischen, sozialen und unternehmerischen Governance-Aspekten enthalten.
Wann könnten KMU nach deutscher Definition von der CSRD betroffen sein?
Auch KMU, die nicht direkt unter die EU-Definition fallen, können indirekt berichtspflichtig werden. Dies geschieht über ihre Rolle in den Lieferketten größerer Unternehmen. Diese Partner fordern häufig ESG-Daten ein, um ihre eigenen CSRD-Berichtspflichten zu erfüllen. Dadurch entsteht ein erheblicher Dokumentationsaufwand für KMU in Deutschland. Finden Sie über folgenden kostenlosen Check heraus, ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist und welchen Zeitplan Sie zur Umsetzung einhalten sollten.
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Nachhaltigkeitsstandards der EU für KMU
Selbst wenn KMU nicht direkt von der CSRD betroffen sind, stehen sie trotzdem vor der Herausforderung, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Um KMU dabei zu unterstützen, hat die EU im Januar 2024 einen ersten Entwurf der „Voluntary SME-Standards“ (VSME) vorgestellt. Dieser soll als Hilfsmittel dienen, um Nachhaltigkeitsbemühungen effektiv zu dokumentieren.
CSRD – viele Herausforderungen warten
Die Umsetzung der CSRD bringt für KMU spezifische Herausforderungen mit sich:
- Hoher Zeitaufwand: Erhebung und Verarbeitung von Daten entlang komplexer Lieferketten erfordert umfangreiche Vorarbeiten.
- Hohe Kosten: Einführungen geeigneter Systeme und Prozesse, gegebenenfalls unterstützt durch externe Berater, kann für viele KMU finanziell belastend sein.
- Ressourcenknappheit: KMU verfügen selten über interne Spezialisten für Nachhaltigkeitsmanagement oder ESG-Berichterstattung.
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Strategien für KMU: So gelingt die Umsetzung
- Frühzeitige Planung: Interne Strukturen prüfen, potenzielle Datenquellen identifizieren, Verantwortlichkeiten festlegen.
- Digitale Lösungen einsetzen: Unternehmen sollten anhand der CSRD-Timeline und ihrer eigenen Unternehmensgröße klären, ob und wann sie berichtspflichtig sind. Der CSRD-Quick-Check hilft hier schnell und zuverlässig.
- Kooperation in der Lieferkette: Der Austausch mit Partnern in der Wertschöpfungskette erleichtert die Datenerhebung und sorgt für konsistente Berichte.
- Externe Expertise einbinden: Beratungsunternehmen helfen, sich im Dschungel der ESRS zurechtzufinden und die Berichterstellung zu optimieren.
Fazit: Chancen nutzen
Die CSRD stellt KMU vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Firmen, die Nachhaltigkeit als Teil ihrer Strategie begreifen, können Wettbewerbsvorteile erzielen – etwa durch erhöhte Attraktivität für Investoren und Kunden. Eine transparente Berichterstattung stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und kann langfristig zur Verbesserung der Geschäftsbeziehungen beitragen. Zudem eröffnen sich durch die Einhaltung der CSRD neue Möglichkeiten auf dem Kapitalmarkt, da immer mehr Investoren gezielt in nachhaltige Unternehmen investieren. Nicht zuletzt hilft eine strukturierte Nachhaltigkeitsstrategie, interne Prozesse zu optimieren, Kosten zu senken und Risiken wie regulatorische Strafen oder Reputationsschäden zu minimieren. Unternehmen, die frühzeitig die Anforderungen umsetzen, positionieren sich nicht nur als Vorreiter, sondern sichern sich auch einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber weniger proaktiven Mitbewerbern.
FAQ
1. Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert. Sie verlangt von Unternehmen, umfassende Berichte zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG) zu erstellen, basierend auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
2. Wer ist zur CSRD verpflichtet?
Die CSRD betrifft große Unternehmen, börsennotierte KMU sowie „Public Interest Entities“ (PIE). Auch KMU, die nicht direkt unter die Vorgaben fallen, können indirekt berichtspflichtig werden, wenn ihre Geschäftspartner in der Lieferkette ESG-Daten einfordern, um ihre eigenen Berichtspflichten zu erfüllen.
3. Wer muss ab 2025 den CSRD-Bericht erstellen?
Ab 2025 müssen Unternehmen einen CSRD-Bericht erstellen, wenn sie mehr als 250 Mitarbeitende haben, einen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro erreichen. Auch börsennotierte Unternehmen und „Public Interest Entities“ (PIE) sind betroffen. Dies ist erforderlich, weil die CSRD mehr Transparenz über Nachhaltigkeitspraktiken fordert und Unternehmen verpflichtet, ihre ESG-Daten offenzulegen.
4. Sind KMU von der CSRD betroffen?
Ja, KMU sind ab 2026 direkt betroffen, wenn sie börsennotiert sind oder als PIE eingestuft werden. Andere KMU können indirekt betroffen sein, etwa durch Anforderungen ihrer Geschäftspartner entlang der Lieferkette. Zudem hat die EU freiwillige Nachhaltigkeitsstandards speziell für KMU entwickelt, um sie bei der Berichterstellung zu unterstützen.
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