Reporting neu gedacht: Ihr Guide zur CSRD

Reporting neu gedacht: Ihr Guide zur CSRD

Reporting neu gedacht: Ihr Guide zur CSRD 1080 1080 Janina Thies

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verändert die Art und Weise, wie Unternehmen in der EU über ihre Nachhaltigkeit berichten grundlegend. Im neu erforderlichen CSRD Reporting müssen voraussichtlich ab 2025 immer mehr Unternehmen detaillierte Informationen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (kurz ESG) offenlegen – und das nach einheitlichen europäischen Standards. Doch viele Unternehmen sehen sich aufgrund der umfassenden Änderungen und den komplexen Prozessen mit Unsicherheiten konfrontiert: Was genau ist ein CSRD Reporting? Wie sieht die Umsetzung aus? Wer muss berichten? Welche Fristen und Prozesse sind zu beachten? Eine frühzeitige Vorbereitung ist das A und O um einen reibungslosen Ablauf der Berichterstattung zu gewährleisten. Externe Dienstleister können dabei helfen, ein korrektes CSRD Reporting zu erstellen. Damit sichern Unternehmen ihre Marktposition, kommunizieren nachhaltige Unternehmensziele aktiv und schützen sich vor Strafen.  

Vier Personen bei einem Workshop

Bedeutung der CSRD für deutsche Unternehmen 

Die Erstellung eines umfassenden CSRD-Reporting wird ab 2025 verpflichtend für viele Unternehmen. Die neue EU-Richtlinie erweitert die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive), die große Kapitalmarktgesellschaften schon seit 2017 in Deutschland umsetzen müssen. Schätzungsweise 15.000 neue Unternehmen werden in Deutschland betroffen sein. 

Ziele der CSRD 

Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, detaillierte Angaben zu ihrer Nachhaltigkeit zu machen. Damit berücksichtigt die Richtlinie die wachsende Nachfrage von Investoren und der Öffentlichkeit nach detaillierteren und verlässlicheren Informationen zu den Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen. Das Hauptziel ist es, mehr Transparenz und Verantwortung von Unternehmen zu fördern. Unternehmen müssen künftig ein umfassendes ESG-Reporting über die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erstellen. Diese Veränderung sorgt nicht nur für mehr Vergleichbarkeit innerhalb der EU, sondern stärkt auch die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und verankert Nachhaltigkeit als ein klares Ziel in der Unternehmensführung. 

CSRD-Reporting: Fristen, Inhalt, Ablauf

Eine gültige Umsetzung der CSRD ist für deutsche Unternehmen ab 2025 zu erwarten. Dabei legt die Richtlinie definierte Anforderungen für Inhalt und Ablauf fest. 

Fristen für betroffene Unternehmen 

Je nach Unternehmensgröße und Umsatz sind unterschiedliche Firmen von der CSRD betroffen. Dies umfasst nicht nur börsennotierte Unternehmen, sondern auch zunehmend größere nicht-börsennotierte Firmen. Zudem sind auch bestimmte kleine und mittlere Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeit zu berichten. In den kommenden Jahren müssen immer mehr Unternehmen die Anforderungen der CSRD erfüllen und entsprechende Berichte einreichen: 

CSRD-Timeline

Inhalt eines CSRD Reporting

Grundsätzlich wird in einem CSRD Reporting auf die drei zentralen Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG, eingegangen. Über diese müssen Unternehmen umfassend anhand verschiedener Themen berichten. 

ESRS als Grundlage der CSRD 

Die Grundlage für diese Berichterstattung bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS wurden entwickelt, um eine standardisierte und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa zu gewährleisten. Sie legen bestimmte Anforderungen für die Berichterstattung zu den Nachhaltigkeitsthemen der ESG-Bereiche fest. 

Die ESRS sind in drei Kategorien unterteilt: 

1. Allgemeine Standards 

2. Themenspezifische Standards 

3. Sektorspezifische Standards (für bestimmte Branchen) 

Die allgemeinen und themenbezogenen Standards gelten für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen, sektorspezifische Standards gelten branchenbezogen. 

CSRD Infos ESRS
Allgemeine Standards 

Es gibt zwei allgemeine Standards: ESRS 1 und ESRS 2. 

Der ESRS 1 definiert grundlegende Prinzipien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Regeln für die Anwendung, der Struktur der Berichte und der Berichtsmethoden. 

Der ESRS 2 beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Berichterstattung im Rahmen der CSRD. Er legt fest, wie Unternehmen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen identifizieren müssen (IRO) und welche Mindestanforderungen hinsichtlich der Berichterstattung zu Unternehmensstrategien, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen gelten. 

Themenspezifische Standards 

Die ESRS umfassen außerdem zehn themenspezifische Standards zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Geschäftsführung. Diese unterteilen sich in: 

– Fünf Umweltstandards, dazu zählen die Themen Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft. 

– Vier soziale Standards, dazu zählen die Themen eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften und Verbraucher. 

– Ein Governance-Standard, der das Thema Unternehmensführung behandelt 

Eine gesonderte Bedeutung kommt dabei dem Umweltstandard E1 zum Thema Klimawandel zu. Dies liegt daran, dass davon auszugehen ist, dass jedes Unternehmen durch CO₂-Emissionen Einfluss auf den Klimawandel nimmt. Damit wird die Berichterstattung zu diesem Standard für alle Unternehmen verpflichtend sein. Im Zuge dieses Standards wird eine detaillierte CO₂-Bilanzierung erstellt, die die direkten und indirekten Emissionen eines Unternehmens entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Produktes misst.  

Für alle anderen Themen müssen Unternehmen erfassen, ob diese als wesentlich gelten oder nicht. Dies ist ein zentraler Punkt in der Erstellung des CSRD Reportings, der mit Hilfe der doppelten CSRD-Wesentlichkeitsanalyse umgesetzt wird. 

Ablauf eines CSRD Reportings

Da Ablauf und Erstellung eines CSRD Reportings sehr umfangreich sowie zeit- und ressourcenintensiv sind, sollten Unternehmen frühzeitig – im Idealfall bereits im Jahr vor dem ersten Berichtsjahr – proaktiv mit Maßnahmen beginnen.  

CSRD Reporting: 10 Schritte-Leitfaden 

Insgesamt lassen sich 10 Schritte auf dem Weg zu einem erfolgreichen CSRD Reporting identifizieren. Der Großteil dieser sollte bereits im Vorjahr der Berichtspflicht erfolgen.  

Schritt 1: Betroffenheit 

Zunächst sollte festgestellt werden, ab wann das Unternehmen von der CSRD betroffen sein wird. Dies hängt von Art, Größe und Umsatz des Unternehmens ab (s.o. „Betroffene Unternehmen“). 

Ergänzend dazu gibt es gesonderte Ausnahmen, die nicht berichtspflichtig sind. 

Schritt 2: Verantwortlichkeiten und Ressourcen 

Innerhalb des Unternehmens muss festgelegt werden, wer welche Verantwortung trägt. Dies kann ein Nachhaltigkeitsbeauftragter oder auch die Personalabteilung sein. Gerade hier bietet es sich an mit externen Dienstleistern zusammenzuarbeiten, da viele Unternehmen die zusätzlichen Kapazitäten nicht aufbringen können. 

Schritt 3: Anforderungen verstehen 

Unternehmen sollten sich bereits vorab mit dem ESG-Reporting, den ESRS und der CO₂-Bilanzierung vertraut machen. 

Schritt 4: Bestandsaufnahme 

Mit Hilfe von Checklisten kann eine Bestandsaufnahme über die Bestandteile des Nachhaltigkeitsmanagements im Unternehmen erfolgen und Themenschwerpunkte definiert werden. Eine solche Checkliste wird beispielsweise vom Umweltpakt Bayern bereit gestellt. Die thematische Aufteilung der ESRS hilft Unternehmen dabei, die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen zu definieren. 

Schritt 5: Stakeholder einbinden 

In diesem Schritt sollten alle relevanten Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens identifiziert und eingebunden werden. Dazu zählen interne Stakeholder wie Mitarbeiter, aber auch externe Stakeholder wie Lieferanten. 

Schritt 6: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse 

Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Tool der CSRD Berichterstattung. Sie hilft Unternehmen, die relevanten ESG-Themen zu identifizieren und deren Auswirkungen zu bewerten. Dazu werden die erhobenen Datenpunkte analysiert und eingeordnet. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch externe Faktoren, die die finanzielle Lage beeinflussen. Maßgeblich ist dabei das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: 

Inside-Out-Perspektive (Impact Wesentlichkeit) 

Diese Perspektive beleuchtet die Auswirkungen der unternehmerischen Aktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft. Ein Thema wird als wesentlich angesehen, wenn die Aktivitäten des Unternehmens erhebliche Folgen für Nachhaltigkeitsthemen wie CO₂-Emissionen, Abfallproduktion oder soziale Verantwortung haben. 

Outside-In-Perspektive (finanzielle Wesentlichkeit) 

Hier wird untersucht, wie externe Faktoren wie Klimawandel, gesetzliche Veränderungen oder Störungen in der Lieferkette die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinflussen. Die Analyse identifiziert Chancen und Risiken, die sich auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auswirken.  

Ein Thema ist dann berichtspflichtig, wenn es aus einer der beiden Perspektiven als wesentlich eingeordnet wird. Die Analyse der Datenpunkte orientiert sich dabei an den zehn themenspezifischen ESRS.  

[Textumbruch]Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sollte mindestens 6 Monate im Voraus der Berichterstattung erfolgen.  

Schritt 7: Ziele und Maßnahmen definieren 

Die ESRS verlangen, dass Unternehmen für die als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen konkrete Ziele und Maßnahmen entwickeln. Diese Ziele sollten in eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie integriert werden, die dann Teil der übergeordneten Unternehmensstrategie wird. Dabei können wesentliche Themen auch zu Handlungsfeldern zusammengefasst werden. 

Für jedes wesentliche Thema werden daher spezifische Ziele definiert. Anschließend werden konkrete Initiativen und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Fachabteilungen festgelegt, um diese Ziele zu erreichen. Der Prozess mündet in einem Fahrplan oder Arbeitsprogramm, das Ziele und Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig) enthält, sowie klare Verantwortlichkeiten und Kennzahlen zur Erfolgskontrolle. 

In der Regel soll ein Ziel innerhalb eines Zeitrahmens von drei bis fünf Jahren erreicht werden. 

Schritt 8: Datensammlung 

Da die Datensammlung ein sehr aufwändiger und ressourcenintensiver Task ist, sollte direkt nach Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse damit begonnen werden. Sobald die wesentlichen Themen identifiziert sind, können Unternehmen daraus ableiten, welche weiteren Nachhaltigkeitsinformationen ermittelt werden müssen. Diese Informationen werden auch Datenpunkte genannt und umfassend sowohl qualitative wie auch quantitative Kennzahlen. Es ist hilfreich, erst einmal bereits bestehende Daten gemeinsam mit den jeweilig Zuständigen im Unternehmen zu sammeln. Auch hier kann die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern helfen Fristen einzuhalten und Daten passgenau zu orchestrieren. 

Schritt 9: Bericht erstatten 

Zunächst sollte mit der Berichterstattung zu den Anforderungen aus ESRS 1 und 2 begonnen werden. Diese beinhalten grundlegende Informationen über das Unternehmen sowie die Vorgehensweise und Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse.   

Im nächsten Schritt wird über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen berichtet. Dazu gehören sowohl die strategischen und operativen Ziele als auch die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele ergriffen werden. Zudem soll das künftige Management dargestellt werden: Wie werden Themen gesteuert und wer ist auf welcher Ebene dafür verantwortlich? In den Standards wird dies als „Prozesse zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht“ bezeichnet. 

Der finale Bericht unterliegt der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers. Hier kann ein Gespräch im Vorfeld sinnvoll sein, das Erwartungen und Anforderungen an den Bericht abgleicht.  

Schritt 10: Nachhaltigkeitsmanagement verankern 

Nachhaltigkeit soll dauerhaft in Prozesse und Strukturen etabliert werden. Dazu gehört auch die Verankerung des jährlichen CSRD Reports sowie dessen strukturierte Vorbereitung. Außerdem können Nachhaltigkeitsziele so intern gestärkt und extern kommuniziert werden. Dies fördert nicht nur die Transparenz sondern stärkt auch das Vertrauen in das Unternehmen im Markt.  

10 Schritte Leitfaden CSRD Reporting

CSRD Reporting: Bisherige Erkenntnisse  

Wenn auch bzgl. der konkreten Umsetzung der CSRD für viele Unternehmen noch einige Unsicherheiten bestehen, lassen sich aus den erstellten CSRD Reportings der ersten Unternehmen bereits einige Ableitungen treffen. So zeigt sich, dass Unternehmen davon ausgehen können, minimum vier wesentliche Themen zu identifizieren. Dabei sollten Unternehmen darauf achten, die IROs (Impacts, Risk und Opportunities) transparent darzustellen und diese nicht mit den zu ergreifenden Maßnahmen für die Zielerfüllung verwechseln. Unternehmen wird empfohlen, sich an der Struktur ESRS zu orientieren und den Bericht dementsprechend zu strukturieren. Innerhalb dieser können die IROs präzise dargestellt werden. Die Länge der Berichte unterscheidet sich je nach Unternehmen. 

Fazit 

Die CSRD stellt Unternehmen vor eine bedeutende Herausforderung, da sie ab 2025 zunehmend verpflichtet sind, umfassende und standardisierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Die Anforderungen der neuen EU-Richtlinie betreffen eine Vielzahl von Unternehmen, die nun detaillierte Informationen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung offenlegen müssen.  

Durch die Einführung der ESRS werden einheitliche Standards geschaffen, die eine transparente und vergleichbare Berichterstattung ermöglichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine frühzeitige Vorbereitung unerlässlich, wobei Unternehmen von der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern profitieren können. Die Arbeit entlang des 10 Schritte-Plan integriert dabei sowohl produktive vorbereitende Maßnahmen, wie auch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Erfassung der Datenpunkte und die finale Erstellung des Berichtes.  

Da die CSRD erst von wenigen Unternehmen umgesetzt wurde, lassen sich noch keine finalen Ableitungen erkennen, sondern nur erste Erkenntnisse gewinnen. Langfristig stärkt die CSRD aber nicht nur die Transparenz und Verantwortung der Unternehmen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit, indem sie Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie verankert. 

FAQ

1. Wer ist von der CSRD betroffen? 

Ab 2025 sind Unternehmen in der EU verpflichtet, nach der CSRD zu berichten. Dies betrifft nicht nur große börsennotierte Unternehmen, sondern auch größere nicht-börsennotierte Unternehmen sowie bestimmte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die genauen Anforderungen hängen von der Unternehmensgröße, dem Umsatz und der Branche ab. Eine detaillierte Prüfung der Unternehmensstruktur ist notwendig, um festzustellen, ob die CSRD-Berichterstattung erforderlich ist. 

2. Was sind die wesentlichen Bestandteile eines CSRD-Berichts? 

Ein CSRD-Bericht muss umfassende Informationen zu den drei ESG-Bereichen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) enthalten. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsstrategie, die wesentlichen Themen aus der Wesentlichkeitsanalyse sowie die dazugehörigen Ziele, Maßnahmen und deren Fortschritt dokumentieren. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die klare Vorgaben für die Darstellung und Messung von Nachhaltigkeitsaktivitäten machen. 

3. Wie kann sich mein Unternehmen auf die CSRD-Berichterstattung vorbereiten? 

Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der CSRD-Anforderungen beginnen. Ein strukturierter Prozess umfasst die Identifikation relevanter Themen, die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, das Setzen von Zielen und Maßnahmen sowie die Sammlung und Analyse relevanter Daten. Es empfiehlt sich, die Berichterstattung mindestens ein Jahr vor der ersten Pflichtmeldung zu planen und, falls nötig, externe Dienstleister hinzuzuziehen, um den gesamten Prozess effizient und fristgerecht umzusetzen. 

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