Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) trat 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen in der EU zu einer umfassenden nachhaltigen Berichterstattung. Ziel der Richtlinie ist es, die klassische finanzielle Berichterstattung um ökologische und soziale Aspekte zu erweitern und so die Verantwortung von Unternehmen in diesen Bereichen transparenter zu machen. Ein zentraler Bestandteil der Berichterstattung sind CO2-Bilanzen, die jedoch nur einen Teil der umfassenden Anforderungen der CSRD ausmachen. Die Richtlinie deckt zudem zahlreiche weitere Nachhaltigkeitsaspekte ab, die für Unternehmen von Bedeutung sind.
Inhaltsverzeichnis
CSRD Richtlinie: Bedeutung und Ziele
Die CSRD-Berichtspflicht, die Anfang 2023 in Kraft trat, stellt eine Weiterentwicklung der seit 2014 geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar. Während zuvor nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, erweitert die CSRD den Anwendungsbereich erheblich. Sie führt strengere Standards ein, die auf mehr Transparenz und Vergleichbarkeit abzielen, und macht Nachhaltigkeitsberichte für eine größere Anzahl von Unternehmen verbindlich. Die Ausweitung der Berichtspflicht trat am 5. Januar 2023 in Kraft und betrifft alle EU-Unternehmen, die unter die neuen Vorgaben fallen. Damit rücken ökologische und soziale Auswirkungen unternehmerischen Handelns stärker in den Fokus. Einheitliche Nachhaltigkeitsinformationen sind dabei essenziell, um nicht nur finanzielle, sondern auch ESG-Bereiche (Umwelt, Soziales und Governance) vergleichbar zu machen.
Die Einführung der CSRD markiert einen Meilenstein in der sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft. Ziel ist es, finanzielle und sozial-ökologische Aspekte in der Berichterstattung gleichwertig zu behandeln. Langfristig sollen Investitionsentscheidungen nicht mehr ausschließlich an wirtschaftlichen Kennzahlen ausgerichtet werden, sondern auch soziale und ökologische Risiken stärker berücksichtigen. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der unternehmerischen Verantwortung und die Notwendigkeit nachhaltiger Geschäftspraktiken.
Was bedeutet ESG? ESG steht für Environmental, Social, Governance und beschreibt zentrale Verantwortungsbereiche von Unternehmen. Environmental: ökologische Verantwortung, z. B. CO2-Emissionen, Ressourcenschonung und Klimaschutz. Social: soziale Verantwortung, z. B. Arbeitsbedingungen, Diversität und gesellschaftliches Engagement. Governance: verantwortungsvolle Unternehmensführung, z. B. Transparenz, ethisches Handeln und Compliance Die CSRD gibt einen klaren Rahmen vor, wie Unternehmen ihre ESG-Kriterien dokumentieren und berichten müssen. Damit wird ESG zu einem wichtigen Maßstab für die Nachhaltigkeit und Transparenz unternehmerischen Handelns. |
Umsetzung der CSRD-Richtlinie
Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie ist besonders im Hinblick auf den Anwendungsbereich und den Beginn der Berichterstattung von großer Bedeutung. Die CSRD ergänzt die EU-Taxonomie, die definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten, und unterstützt Unternehmen bei der Klassifizierung. Das CSRD-Reporting liefert die notwendigen Daten, um Unternehmen in nachhaltige Kategorien einzuordnen. Allerdings betrifft die CSRD-Richtlinie ab dem 1. Januar 2024 nicht alle Unternehmen, sondern nur diejenigen, die die festgelegten Kriterien erfüllen.
CSRD – Wer ist betroffen?
Die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD erfolgt schrittweise. Daher muss die Frage Wer ist betroffen? oft in Verbindung mit einer zeitlichen Einordnung beantwortet werden. EU-weit steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen durch die CSRD von bisher 11.600 auf rund 49.000. Ein Überblick zeigt, welche Unternehmen schrittweise in die Berichtspflicht einbezogen werden.
Nicht alle Unternehmen fallen sofort unter den Geltungsbereich der CSRD-Richtlinie. Allerdings können sie indirekt von den Anforderungen betroffen sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Stakeholder von Kleinstunternehmen, die unter die CSRD fallen, bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen möchten. Zudem wird erwartet, dass Geschäftspartner wie Banken und Versicherungen künftig verstärkt ESG-Daten einfordern, bevor sie Investitionen tätigen oder Geschäftsbeziehungen fortführen.
Ab wann gilt die CSRD Richtlinie?
Die CSRD tritt offiziell im Januar 2024 in Kraft. Für die vollständige Umsetzung müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie jedoch bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht überführen. Obwohl die CSRD in Deutschland bereits ab Januar 2024 gilt, beginnt die erste Berichterstattung erst im Jahr 2025, basierend auf den Daten des Geschäftsjahres 2024.
Worüber wird nach der CSRD berichtet?
Mit der Einführung der CSRD sind künftig nicht nur mehr Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet, sondern die Berichte müssen nach einheitlichen Standards erstellt werden. Dies gewährleistet klare und vergleichbare Kennziffern zu den Berichtsinhalten. Die Berichterstattung konzentriert sich auf die ESG-Bereiche (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), die durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weiter standardisiert und detailliert untergliedert werden.
In allen ESG-Bereichen besteht eine umfassende Berichtspflicht. Ein Beispiel aus der ökologischen Dimension ist die CO2-Bilanz eines Unternehmens. Diese bildet die Grundlage für die Berichterstattung und muss durch konkrete Maßnahmen und Pläne zur Reduzierung von Emissionen ergänzt werden. Dabei werden auch die Chancen und langfristigen Vorteile von Klimaschutzmaßnahmen betrachtet.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Berichterstattung sind Risiken, die durch ökologische, soziale oder Governance-Aspekte entstehen können. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Es betrachtet sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch umgekehrt die Einflüsse äußerer Faktoren – wie etwa des Klimawandels – auf das Unternehmen. Ein Beispiel hierfür sind Extremwetterereignisse, die durch den Klimawandel zunehmen und Geschäftsaktivitäten erheblich beeinträchtigen können. Gut durchdachte Risikoanalysen sind daher essenziell, da sie ein detailliertes Risikomanagement ermöglichen und im Idealfall schwerwiegende Auswirkungen verhindern.
Externe Prüfung stärkt Transparenz und Glaubwürdigkeit
Um die Integrität und Glaubwürdigkeit der Berichte sicherzustellen, schreibt die CSRD eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vor. Die EU-Kommission definiert hierfür klare Standards, die auch die Prüfungstiefe festlegen. Diese Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung der Berichte, die nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch leicht zugänglich sein müssen. Daher werden die Nachhaltigkeitsberichte künftig als Bestandteil des Lageberichts integriert.
Die CSRD in Deutschland
Mit der Einführung der CSRD werden in Deutschland bis 2027 voraussichtlich rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig. Bevor dies umgesetzt werden kann, muss die CSRD-Richtlinie jedoch zunächst in deutsches Recht überführt werden. Dafür bleibt Zeit bis spätestens zum 6. Juli 2024. Wie alle EU-Mitgliedsstaaten hat Deutschland 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu integrieren. Ein konkreter Gesetzesvorschlag für Deutschland liegt derzeit allerdings noch nicht vor.
Interessanterweise war Deutschland beim Lieferkettengesetz schneller als die EU. Die EU-weite Regelung hierzu, bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), wird noch verhandelt. Das deutsche Lieferkettengesetz hingegen trat bereits am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gibt inhaltliche Überschneidungen zwischen den Anforderungen des Lieferkettengesetzes und der CSRD, insbesondere in Bezug auf die Verantwortung von Unternehmen für ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
ESRS-Standards: Einheitliche Richtlinien für Unternehmen in der EU
Ein zentrales Ziel der CSRD ist es, die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen vergleichbar und standardisiert zu gestalten. Dafür entwickelt die EU in Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einheitliche Standards. Der finale Entwurf der sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Set 1) gliedert die Berichterstattung nach der CSRD in themenübergreifende Vorgaben sowie die drei ESG-Bereiche (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Bis Ende 2024 wird an weiteren sektorspezifischen Standards, den Berichtsstandards für börsennotierte KMU und Drittstaatunternehmen (Set 2) gearbeitet. Für KMU sollen dabei vereinfachte Standards entwickelt werden, um die Anforderungen an kleinere Unternehmen praktikabler zu gestalten. Im Anschluss sollen zusätzliche branchenbezogene Standards folgen.
Wer oder was versteckt sich hinter EFRAG? EFRAG ist das Akronym für European Financial Reporting Advisory Group. Dabei unterstützt die EFRAG die EU-Kommission seit 2001 und soll im Interesse der Öffentlichkeit agieren. Es handelt sich bei der EFRAG um einen privaten Verein und keine staatliche Institution. Für die Umsetzung der CSRD ist die EFRAG seit 2022 für die Erstellung der ESRS zuständig. Neben den Standards zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gehört die Entwicklung von Standards zur finanziellen Berichterstattung zu den Aufgaben von EFRAG. |
Die EFRAG arbeitet bei der Entwicklung der Standards eng mit Partnerorganisationen wie der Global Reporting Initiative (GRI) zusammen. Die GRI-Standards gehören aktuell zu den am häufigsten genutzten Rahmenwerken für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und zählen zu den bedeutendsten internationalen Initiativen in diesem Bereich. Durch diese Zusammenarbeit können Synergieeffekte genutzt werden, da unterschiedliche Erfahrungswerte und technische Ansätze in die Entwicklung der CSRD-Standards einfließen. Dies soll die Umsetzung der Berichtsstandards weiter optimieren und die Qualität der Berichterstattung steigern.
Was ist die GRI? Die GRI ist die Global Reporting Initiative. Die GRI zählt als wichtige Institution, wenn es um Standards zur Unternehmensverantwortung geht. Ziel der Organisation ist es, weltweit eine gemeinsame Sprache zu finden, um Einflüsse auf Bereiche der ESG zu kommunizieren. |
Fazit
Mit der CSRD wird ein weiterer entscheidender Schritt hin zur sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft gemacht. Die Einführung der Berichtspflicht für nachhaltiges Handeln setzt ein klares Zeichen für einen gesellschaftlichen Wandel, bei dem nicht nur finanzielle Erfolge, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit Natur und Umwelt im Fokus stehen. Unternehmen sollten die CSRD als Chance begreifen, das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen und nachhaltige Maßnahmen zu implementieren. Denn eines ist klar: Nur durch die Zusammenarbeit von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft können zukünftige Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden.
FAQ
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-weite Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung umfassend zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sie legt den Fokus auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) und soll die Transparenz sowie Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessern. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert sowohl die Berichtspflichten als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen.
Die Berichtspflicht nach der CSRD wird schrittweise eingeführt. Ab 2024 sind zunächst Unternehmen berichtspflichtig, die bereits unter die NFRD fielen, wie kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Ab dem Jahr 2025 kommen weitere große Unternehmen hinzu, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder Umsatzerlöse von mehr als 40 Millionen Euro. Ab 2026 betrifft die Berichtspflicht auch KMU und große Wohnungsunternehmen, wenn sie mindestens zwei der drei Kriterien von 10 Beschäftigten, 350.000 Euro Bilanzsumme oder 700.000 Euro Umsatzerlösen erfüllen.
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, offenzulegen, wie nachhaltig sie wirtschaften. Dabei geht es um Berichte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, wie zum Beispiel Klimaschutz, Mitarbeiterrechte und ethische Unternehmensführung. Ziel ist es, Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu stärken und Unternehmen vergleichbar zu machen.
Deutschland hat die CSRD noch nicht vollständig in nationales Recht überführt. Die Europäische Kommission hat deshalb am 26. September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es wird erwartet, dass die Umsetzung bis spätestens Juli 2024 abgeschlossen sein wird.
Die CSRD tritt EU-weit am 1. Januar 2024 in Kraft. In Deutschland wird die Berichtspflicht ab Juli 2024 gelten und betrifft das Geschäftsjahr 2024. Die erste Berichterstattung wird somit im Jahr 2025 fällig.
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