Umweltstandards messen: ESRS E1 erklärt

Umweltstandards messen: ESRS E1 erklärt

Umweltstandards messen: ESRS E1 erklärt 640 480 Janina Thies

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung: Sie definieren, wie Unternehmen ihre Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten offenlegen müssen. Besonders wichtig ist hierbei der ESRS E1, der sich thematisch auf den Klimawandel konzentriert.

Wald

ESRS im CSRD-Reporting: Was bedeutet das für Unternehmen?

Ab 2025 müssen immer mehr Unternehmen die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umsetzen. Im Rahmen dieser neuen Anforderungen wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene deutlich verändert. Die CSRD erweitert die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit offenzulegen. Ziel ist es, Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten.

Unternehmen in der EU müssen deshalb künftig umfassend über die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (kurz: ESG) berichten. Diese erweiterte Berichterstattung fördert Vergleichbarkeit, verbessert die gesellschaftliche Verantwortung und bietet Investoren und anderen Stakeholdern verlässliche Einblicke in die Nachhaltigkeitsperformance. Die Anforderungen der CSRD gelten schrittweise für große nicht-börsennotierte Unternehmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

CSRD-Timeline

Was sind die ESRS?

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bilden das Herzstück der CSRD und schaffen die Grundlage für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie decken zahlreiche Themen ab, darunter Klimarisiken, soziale Verantwortung und Unternehmensführung. Ziel der ESRS ist es, eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung zu ermöglichen, die Unternehmen bei der Einhaltung der CSRD unterstützt.

Ein zentraler Standard ist dabei der ESRS E1, der sich auf klimabezogene Themen konzentriert. Er wird verpflichtend für alle Unternehmen und fordert eine umfassende Berichterstattung zu den Auswirkungen des Klimawandels, den eigenen Emissionen sowie den Klimarisiken. Besonders herausfordernd ist dabei die Einbindung von Scope-3-Emissionen, die die Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette umfassen.

Aufbau und Struktur der ESRS

Die ESRS sind in drei Kategorien unterteilt:

  1. Allgemeine Standards
  2. Themenspezifische Standards
  3. Sektorspezifische Standards (für bestimmte Branchen)

Die allgemeinen und themenbezogenen Standards gelten für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen.

CSRD Infos ESRS

Allgemeine Standards

Es gibt zwei allgemeine Standards: ESRS 1 und ESRS 2.

Der ESRS 1 enthält allgemeine Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Anwendungsregeln, der Struktur der Berichte und der Berichtsprinzipien. Es wird festgelegt, wie Unternehmen eine CSRD-Wesentlichkeitsanalyse durchführen und die doppelte Wesentlichkeit berücksichtigen müssen. Zudem wird die Einbeziehung von Stakeholdern sowie die Berichterstattung über Lieferketten geregelt. Unternehmen können Standards für unwesentliche Themen weglassen, müssen jedoch für wesentliche Themen die entsprechenden Anforderungen umsetzen.

Der ESRS 2 legt die allgemeinen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß CSRD fest. Auch der Prozess zur Identifikation von Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen (kurz: IRO) sowie Mindestberichtsanforderungen zu Unternehmenspolitiken, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen werden hier geregelt.

Themenspezifische Standards

Die ESRS umfassen zehn themenspezifische Standards, darunter:

  • Fünf Umweltstandards
  • Vier soziale Standards
  • Ein Governance-Standard

Wenn ein Thema im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als nicht relevant eingestuft wird, kann es mit einer kurzen Begründung im Bericht weggelassen werden.

Besonders relevant werden die Umweltstandards bzw. der darin enthaltene ESRS E1. Dieser verpflichtet Unternehmen umfassend über ihre Klimawirkungen und Klimastrategien zu berichten. Er stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur ihre Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) offenlegen, sondern auch ihre Klimarisiken und -chancen bewerten sowie Maßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität darlegen. Dies trägt zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Klimaberichterstattung bei. Zusätzlich unterstützt es Unternehmen dabei, ihrer Verantwortung im Klimaschutz gerecht zu werden.

Umweltstandards: Die Relevanz von ESRS E1

Der ESRS E1 befasst sich mit verschiedenen Themen in den Bereichen Klimarisiken, Klimaanpassung und Emissionsreduktion. Besonders betont wird die doppelte Perspektive: Einerseits geht es um Klimaschutz-Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung. Andererseits geht es um Klimaanpassung-Strategien, um sich an die bereits bestehenden oder erwarteten Klimafolgen anzupassen.

Die fünf Umweltstandards umfassen:

  • ESRS E1 Klimawandel: Anforderungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie
  • ESRS E2 Umweltverschmutzung: Anforderungen zu Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie Mikroplastik
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen: Anforderungen zu Wasserverbrauch und der Nutzung mariner Ressourcen
  • ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme: Anforderungen zu Landnutzung, Entwaldung und anderen Faktoren, die zum Verlust der Biodiversität beitragen
  • ESRS E5 Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft: Anforderungen zu Ressourcennutzung und Abfällen
ESRS E1

Bedeutung und Ziele der ESRS E1

Der ESRS E1 stellt sicher, dass Unternehmen ihre Klimawirkungen, -risiken und -chancen klar identifizieren, messen und offenlegen. Ziel ist es, die Integration von Umweltaspekten in die Unternehmensstrategie zu fördern und Unternehmen zu einer aktiveren Rolle im Klimaschutz zu bewegen. Darüber hinaus sorgt der Standard für mehr Vergleichbarkeit und Konsistenz in der Klimaberichterstattung auf europäischer Ebene und unterstützt den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Die Standards fördern die langfristige Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie sowie deren Überwachung der Umsetzung.

Wichtige Offenlegungsanforderungen des ESRS E1

Es sind neun Anforderungen definiert.

  • E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz: Unternehmen sollen einen Plan zur Anpassung ihres Geschäftsmodells vorlegen, der dazu beiträgt die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels zu erreichen.
  • E1-2: Strategien und Anpassung: Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sollen offen gelegt werden.
  • E1-3: Maßnahmen und Mittel: Es wird eine detaillierte Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen zur Messung von Treibhausgasemissionen gefordert.
  • E1-4: Klimaziele und Anpassungsmaßnahmen: Unternehmen müssen konkrete, messbare Klimaziele offenlegen, die mit ihrer Strategie verknüpft sind und die Reduzierung von Emissionen sowie die Anpassung an den Klimawandel umfassen.
  • E1-5: Energieverbrauch und Energiemix: Energiequellen werden offen gelegt und der Energieverbrauch beschrieben.
  • E1-6: THG-Bruttoemissionen aus Scope 1,2,3  sowie THG-Gesamtemission: Die Treibhausgasemissionen werden nach ihrer Art und dem Scope (1, 2 oder 3) sowie den Gesamtemissionen kategorisiert.Insbesondere Scope 3 kommt eine erhöhte Bedeutung zu.
  • E1-7: Abbau von Treibhausgasen: Unternehmen legen Projekte zum Abbau und zur Verringerung von Treibhausgasen dar.
  • E1-8: Interne CO2-Bepreisung: Beim internen Bepreisungssystem soll offengelegt werden, wie die Bepreisung zu Stande kommt.
  • E1-9: Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und potenzielle klimabezogene Chancen: Ein Verständnis für die erwarteten finanziellen Effekte soll gewonnen werden.

Anforderungen im ESRS E1: Scope 1, 2 und 3

Im ESRS E1-7 müssen Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen gemäß dem GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol) melden. Dieses Protokoll stellt einen international anerkannten Standard zur Emissionsberechnung dar. Die Treibhausgasemissionen werden gemäß dem GHG-Protokoll in drei Kategorien unterteilt:

  • Scope 1: Direkte Emissionen aus unternehmenseigenen Aktivitäten. Es geht um operative Tätigkeiten wie beispielsweise Brennstoffeinsatz.
  • Scope 2: Indirekte Emissionen durch den Bezug von Energie. Hier geht es um vorgelagerte Aktivitäten, wie z.B. der Bezug von Strom.
  • Scope 3: Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Es werden vor- und nachgelagerte Aktivitäten mit einbezogen, z. B. Transport von Waren oder Geschäftsreisen.

Scope 1 und 2 müssen in der ersten Berichterstattung enthalten sein, während Scope 3 erst ab dem zweiten Jahr der CSRD-Pflicht gemeldet werden muss. Dennoch spielt Scope 3 eine zentrale Rolle für Unternehmen.

Scope 1-3 Emissionen

Die besondere Relevanz von Scope 3

Scope 3 erfasst Emissionen, die außerhalb der direkten Kontrolle eines Unternehmens liegen. Sie sind das Ergebnis von Aktivitäten, die dementsprechend nicht im Eigentum des berichtsplichtigen Unternehmens stehen, aber dennoch die Wertschöpfungskette beeinflussen.

Das GHG-Protokoll definiert 15 Kategorien von Scope 3-Emissionen. Nicht jede Kategorie ist für jedes Unternehmen wesentlich. Dabei wird in die Messung der Emissionen aus vor- und nachgelagerte Aktivitäten unterschieden.

Zu den vorgelagerten Aktivitäten zählen beispielsweise: Pendelverkehr zur Arbeitsstätte, bezogene Güter und Dienstleistungen oder Geschäftsreisen. Zu nachgelagerten Aktivitäten zählen Transport und Distribution, Wasser und Abwasser oder auch verleaste Anlagen.

Diese Emissionen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, da sie schwerer zu messen sind. Gleichzeitig macht Scope 3 oft den größten Teil der Emissionen aus und ist dementsprechend entscheidend für die Erreichung von Klimaneutralität und die vollständige Erfassung der Klimabilanz.

Die Erstellung eines konsistenten und genauen Scope 3-Inventars erfolgt prinzipiell in drei Schritten:

  1. Schritt – relevante Kategorien bestimmen: Welche der 15 Kategorien sind für das Unternehmen wichtig?
  2. Schritt – Treibhausgasemissionen abschätzen: Dies variiert je nach Verfügbarkeit der Daten und Berechnungsmethode.
  3. Schritt – Emissionsschätzung verbessern: Die geschätzten Treibhausgasemissionen werden im Laufe durch verschiedene Kategorien erweitert und verbessert.

Für eine präzise Berichterstattung benötigen Unternehmen Daten aus verschiedenen externen Quellen, was oft eine enge Zusammenarbeit mit globalen Lieferanten und Stakeholdern erfordert. Hier können Anbieter wie Klimahelden Expertise in Lieferkettenanalyse und Emissionsberechnung wertvolle Unterstützung leisten.

Fazit

Die CSRD und die damit verbundenen ESRS, insbesondere der ESRS E1, stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab 2025 müssen nahezu alle  betroffenen Unternehmen umfassend über ihre Klimawirkungen, Treibhausgasemissionen und Klimarisiken berichten. Dabei spielt besonders die Berichterstattung zu Scope 3-Emissionen eine zentrale Rolle. Trotz der Herausforderungen in der Datenerhebung – insbesondere bei Scope 3 – bieten externe Anbieter wertvolle Unterstützung. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um effizient und kostengünstig reagieren zu können. Langfristig wird diese Berichterstattung nicht nur die Klimabilanz verbessern, sondern auch eine nachhaltigere und verantwortungsbewusstere Unternehmensführung auf europäischer Ebene fördern.

FAQ

1. Was sind ESRS?

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind einheitliche europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Rahmen der CSRD. Sie umfassen allgemeine und themenspezifische Standards und verpflichten Unternehmen, detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenzulegen.

2. Was ist der ESRS E1 und warum ist er für Unternehmen wichtig?

Der ESRS E1 legt fest, wie Unternehmen über ihre Klimawirkungen berichten müssen, einschließlich der Offenlegung von Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3), Klimarisiken und -strategien. Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus unternehmenseigenen Aktivitäten, Scope 2 bezieht sich auf indirekte Emissionen (z. B. Stromverbrauch), und Scope 3 umfasst Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Scope 3 ist besonders wichtig, da es oft die größte Quelle von Emissionen darstellt und Unternehmen dazu zwingt, ihre Lieferketten und Produkte zu überprüfen.

3. Wie können Unternehmen bei der Erfassung von Scope 3-Daten unterstützt werden?

Die Erhebung von Scope 3-Daten erfordert oft eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und externen Partnern. Externe Dienstleister mit Erfahrung in Lieferkettenanalyse und **Emissionsberechnung** können Unternehmen helfen, die notwendigen Daten zu sammeln und die Berichterstattung gemäß den ESRS-Anforderungen vorzubereiten.

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