Die globalisierte Wirtschaft verlangt nach klaren Regelungen, um Menschenrechte und Umweltschutz in Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), seit 2023 in Kraft, hat bereits nationale Maßstäbe gesetzt. Doch mit der Einführung der EU-Lieferkettenrichtlinie, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), wird die Verantwortung von Unternehmen auf eine gesamteuropäische Ebene gehoben. Inhalt des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) ist, dass es Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten verpflichtet.
Was regelt das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG)?
Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu mindern und über Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe zu berichten.
Die zentralen Anforderungen:
- Risikomanagement: Identifikation von Risiken entlang der Lieferkette.
- Präventionsmaßnahmen: Einrichtung von Mechanismen zur Vermeidung von Verstößen.
- Abhilfemaßnahmen: Sofortige Reaktion bei festgestellten Menschenrechtsverletzungen.
- Berichtspflichten: Dokumentation und Offenlegung der Sorgfaltspflichten.
Seit 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden, seit 2024 auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitenden mit Sitz in Deutschland.
Stärken und Schwächen: Während das Gesetz ein wichtiges Signal für menschenwürdige Arbeitsbedingungen setzt, bemängeln Kritiker, dass es mittelbare Lieferanten nur in Ausnahmefällen einbezieht und umweltbezogene Aspekte unzureichend behandelt.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Ein europäisches Vorbild
Mit der im Mai 2024 formal verabschiedeten EU-Lieferkettenrichtlinie wird der Schutz von Menschenrechten und Umwelt EU-weit auf ein neues Niveau gehoben. Ziel ist es, einheitliche Standards für Unternehmen zu schaffen und Wettbewerbsnachteile durch unterschiedliche nationale Gesetze zu vermeiden.
Wichtige Neuerungen gegenüber dem deutschen LkSG:
- Erweiterte Reichweite: Die CSDDD umfasst sowohl die vorgelagerte als auch teilweise die nachgelagerte Lieferkette.
- Umfassendere Umweltpflichten: Unternehmen müssen die Biodiversität, geschützte Gebiete und internationale Umweltabkommen wie das Montrealer Protokoll berücksichtigen.
- Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen können bei Verstößen direkt haftbar gemacht werden – ein entscheidender Unterschied zum deutschen Gesetz.
- Klimaplan: Unternehmen müssen Maßnahmen vorlegen, um die Pariser Klimaziele zu unterstützen.
- Gestaffeltes Inkrafttreten: Große Unternehmen (ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz) müssen ab 2026 die Richtlinie umsetzen, kleinere folgen bis 2032.
Ziel der CSDDD: Die Richtlinie soll menschenrechtliche und ökologische Standards fördern, indem Unternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen.
Warum braucht es eine EU-weite Regelung?
Weltweit arbeiten laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 160 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen, während Zwangsarbeit und Sklaverei 28 Millionen Menschen betreffen. Umweltzerstörungen durch Unternehmen führen zu irreversiblen Schäden für Ökosysteme und lokale Gemeinschaften.
Als Wertegemeinschaft und zweitgrößter Wirtschaftsraum der Welt trägt die EU eine besondere Verantwortung. Nationale Regelungen, wie das deutsche LkSG, waren erste Schritte. Mit der EU-Richtlinie wird jedoch ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der:
- klare Standards setzt,
- Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU verhindert,
- und internationaler Verantwortung gerecht wird.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Umsetzung der neuen Regelungen ist komplex. Unternehmen müssen entlang ihrer gesamten Lieferkette Risiken ermitteln, überwachen und dokumentieren. Für mittelständische Betriebe entstehen Herausforderungen, da sie häufig als Zulieferer in die Sorgfaltspflichten größerer Unternehmen eingebunden werden. Dennoch bietet die CSDDD auch Chancen:
- Wettbewerbsvorteile für Unternehmen, die sich frühzeitig auf nachhaltige Lieferketten konzentrieren.
- Staatliche Unterstützung: Subventionen für KMU sind vorgesehen, um die Einhaltung der Richtlinie zu erleichtern.
Fazit: Eine neue Ära für faire Lieferketten
Das Lieferkettengesetz und die EU-Lieferkettenrichtlinie sind Meilensteine auf dem Weg zu einer faireren und nachhaltigeren globalen Wirtschaft. Sie stärken die Position von Arbeitnehmern, fördern den Umweltschutz und fordern von Unternehmen eine verantwortungsvolle Geschäftspolitik. Unternehmen sollten die neuen Regelungen nicht als Bürde, sondern als Chance begreifen, sich zukunftssicher und nachhaltig aufzustellen.
FAQ
Das europäische Lieferkettengesetz, offiziell als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bezeichnet, verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Es umfasst die Ermittlung von Risiken, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen sowie Berichterstattungspflichten. Unternehmen müssen außerdem einen Klimaplan vorlegen, der mit den Pariser Klimazielen übereinstimmt.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde im Mai 2024 offiziell verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Erste nationale Regelungen könnten daher ab 2026 gelten.
Die CSDDD trat am 26. Juli 2024 offiziell in Kraft. Unternehmen sind je nach Größe und Umsatz in gestaffelten Fristen zur Umsetzung verpflichtet. Die ersten Regelungen gelten ab 2026 für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro.
CSDDD ist die Abkürzung für Corporate Sustainability Due Diligence Directive, zu Deutsch: Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit. Sie ist das europäische Pendant zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, geht jedoch in einigen Punkten deutlich darüber hinaus.
5. In welchen Ländern gibt es bereits Lieferkettengesetze?
Neben der EU gibt es in mehreren Ländern nationale Lieferkettengesetze:
• Deutschland: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), seit Januar 2023.
• Frankreich: Gesetz zur unternehmerischen Wachsamkeitspflicht, seit 2017.
• Niederlande: Gesetz gegen Kinderarbeit, verabschiedet 2019.
• Großbritannien: Modern Slavery Act, seit 2015.
Darüber hinaus wird in vielen Ländern über ähnliche Gesetze diskutiert oder sie befinden sich in der Planungsphase.
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