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Die EU verfolgt Maßnahmen, um Nachhaltigkeit in die Wirtschaft zu integrieren. Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD Richtlinie) bilden zwei zentrale Regulierungsinstrumente, die eng miteinander verknüpft sind. Wie funktionieren sie und warum sind sie wichtig? Wir haben die Antworten.
Nachhaltigkeit definieren mit der EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein umfassendes Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten anhand ihrer Nachhaltigkeit bewertet. Ihr Ziel ist es, Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken und so die Klimaziele der EU, einschließlich der Klimaneutralität bis 2050 im Rahmen des Green Deals, zu erreichen.
Sie deckt sechs zentrale Umweltziele ab:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Wasserwirtschaft
- Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung von Umweltverschmutzung
- Schutz der Biodiversität
Unternehmen müssen mit der EU-Taxonomie nachweisen, dass ihre Aktivitäten mindestens eines dieser Ziele fördern, ohne dabei andere Ziele zu beeinträchtigen. Gleichzeitig müssen soziale Mindeststandards eingehalten werden. Die sogenannte „Do No Significant Harm“-Prüfung sorgt für Transparenz und Einheitlichkeit bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit.
Die EU-Taxonomie löst ein zentrales Problem: Bisher fehlte eine klare Definition für Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“, was Greenwashing fördert. Sie schafft eine standardisierte Grundlage, um wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig einzustufen. Dieses Klassifizierungssystem wird auch im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) angewendet, um Nachhaltigkeitsinformationen einheitlich offenzulegen.
Zusätzlich verpflichtet die EU-Taxonomie Unternehmen, taxonomierelevante Informationen wie den Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben offenzulegen, die den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Damit wird nicht nur Transparenz geschaffen, sondern auch ein einheitliches Spielfeld und rechtliche Sicherheit für Unternehmen und Investoren gewährleistet.
Welche Unternehmen sind von der EU-Taxonomy betroffen?
Derzeit richtet sich die EU-Taxonomie an zwei Hauptgruppen:
- Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
- Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte in der EU anbieten wie Banken, Kreditinstitute, Pensionsfonds und Versicherungen.
Diese Gruppen waren bereits seit 2017 im Rahmen des CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) oder der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) zur Berichterstattung verpflichtet. Mit der Einführung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen jedoch deutlich erweitert. Ab 2026 gilt die Berichtspflicht auch für:
- Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Eine Bilanzsumme von über 25 Mio. €
- Einen Jahresumsatz von über 50 Mio. €
- Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ausgenommen Mikro-Unternehmen. Diese müssen ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026 berichten.
Durch diese Erweiterung unterliegen künftig deutlich mehr Unternehmen den Anforderungen der EU-Taxonomie, was zu einer breiteren und einheitlicheren Berichterstattung über nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten führen soll.
Was ist die CSRD?
Zuerst einmal erweitert CSRD die bestehende Berichterstattungspflicht aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Seit 2024 sind deutlich mehr Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenzulegen. Ziel ist, Nachhaltigkeitsberichte auf Augenhöhe mit Finanzberichten zu bringen. Grundlage dafür sind die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die klare Leitlinien bieten.
Verknüpfung von EU-Taxonomie und CSRD
Die CSRD verlangt, dass Unternehmen ihre Taxonomie-Konformität offenlegen. Zwei zentrale Aspekte stehen im Mittelpunkt:
- Taxonomie-Eignung: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten fallen in den Anwendungsbereich der Taxonomie?
- Taxonomie-Konformität: Inwieweit erfüllen diese Aktivitäten die Kriterien für Nachhaltigkeit?
Durch diese Verbindung wird die EU-Taxonomie operationalisiert. Unternehmen verpflichten sich beispielsweise darzulegen, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionen und ihrer Betriebsausgaben mit der Taxonomie übereinstimmt. Die EU-Taxonomie ergänzt die CSRD, indem sie klare Bewertungsmaßstäbe für nachhaltige Aktivitäten bereitstellt. Die Integration ermöglicht eine standardisierte Darstellung der Nachhaltigkeitsleistung, die sowohl Investoren als auch anderen Stakeholdern fundierte Einblicke gibt. Dies schafft Transparenz und stärkt die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Unternehmensstrategien.
Die Ergebnisse dieser Berichterstattung fließen in die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und andere Regulierungen ein, wodurch Finanzmarktteilnehmer die Taxonomie-Daten nutzen können, um ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele zu bewerten und zu kommunizieren. Die Verknüpfung von CSRD und EU-Taxonomie ist somit ein zentraler Baustein für die Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und unterstützt die Ziele des European Green Deals.
Integration der EU-Taxonomie in den CSRD-Bericht
Die EU-Taxonomie ist nicht direkt Teil der CSRD, spielt jedoch eine bedeutende Rolle im Umweltkapitel des CSRD-Berichts, da sie viele Unternehmen betrifft, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten und wie diese zur Erfüllung der EU-Klimaziele beitragen. Daher ist es sinnvoll, die Taxonomie im gleichen Bericht zu behandeln.
Der EU-Taxonomy-Abschnitt sollte:
- Eine Übersicht der wirtschaftlichen Aktivitäten enthalten, die als nachhaltig eingestuft werden.
- Angaben zu den nachhaltigen Investitionen und deren Anteil an den Gesamtausgaben liefern.
- Darstellen, wie die Aktivitäten des Unternehmens zur Erfüllung der EU-Klimaziele beitragen.
Die Einbindung erfolgt ohne XBRL-Tagging, sodass dieser Abschnitt als Fließtext oder in Form eigener Tabellen dargestellt werden kann. Diese Integration ermöglicht Unternehmen, alle relevanten Nachhaltigkeitsinformationen in einem übersichtlichen Bericht zusammenzufassen.
Viele Chancen durch CSRD Taxonomy
Die Integration dieser Vorgaben ist komplex. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen und oft neue Datenquellen erschließen. Herausforderungen sind vor allem:
- Erhöhter Aufwand: Neue Berichtsformate und zusätzliche Prüfungen durch externe Stellen fordern Ressourcen.
- Komplexe Anforderungen: Die Abstimmung von Taxonomie- und CSRD-Berichten erfordert Fachwissen.
Dennoch bietet die Verknüpfung enorme Vorteile:
- Zugang zu Kapital: Nachhaltigkeitsorientierte Investoren bevorzugen taxonomiekonforme Unternehmen.
- Reputation: Transparenz stärkt das Vertrauen von Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit.
- Regulatorische Sicherheit: Die Einhaltung der EU-Vorgaben minimiert Risiken durch künftige Regulierungen.
Fazit: EU Taxonomy und CSRD als perfektes Duo
Die EU-Taxonomie und die CSRD schaffen ein integriertes System für nachhaltige Unternehmensführung und Berichterstattung. Taxonomie definiert, was Nachhaltigkeit bedeutet, während CSRD dafür sorgt, dass diese Definition messbar und überprüfbar wird. Jedes Unternehmen, das die diese Instrumente strategisch nutzt, profitiert von besserem Zugang zu Kapital, höherer Reputation und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit.
Die Verbindung dieser beiden Regulierungen zeigt, wie die EU Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Handelns rückt. Durch die klare Definition und verbindliche Umsetzung von ESG-Kriterien wird eine nachhaltige Zukunft nicht nur eine Vision, sondern eine messbare Realität.
FAQ
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Berichtspflicht auf mehr Unternehmen sowie detailliertere ESG-Aspekte (Umwelt, Soziales, Governance). Ziel der CSRD ist es, Transparenz zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern. Ab 2024 gilt sie für bestimmte große Unternehmen, ab 2026 auch für kleinere Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen.
2. Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten danach bewertet, ob sie ökologisch nachhaltig sind. Es dient als Leitfaden für Investoren und Unternehmen, um zu erkennen, welche Aktivitäten zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen. Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht offenlegen, wie ihre Aktivitäten mit der EU-Taxonomie konform sind. Dies fördert Transparenz und lenkt Kapital in nachhaltige Projekte.
3. Ersetzt die CSRD die SFRD?
Nein, die CSRD ersetzt nicht die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die CSRD richtet sich an Unternehmen und regelt die Berichterstattung über Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene. Die SFDR hingegen betrifft Finanzmarktteilnehmer und verpflichtet sie, Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte offenzulegen. Beide Vorschriften ergänzen sich und fördern zusammen die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit.
4. Was sind die 6 Kategorien der EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie definiert sechs Umweltziele, die wirtschaftliche Aktivitäten erfüllen können, um als nachhaltig zu gelten:
1. Klimaschutz (Mitigation of Climate Change)
2. Anpassung an den Klimawandel (Adaptation to Climate Change)
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme
Wirtschaftliche Aktivitäten müssen mindestens eines dieser Ziele unterstützen, ohne die anderen erheblich zu beeinträchtigen
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