Am 1. Januar 2023 trat in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch bekannt als Lieferkettengesetz, in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Achtung der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu stärken und grundlegende Standards, wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, durchzusetzen. Deutsche Unternehmen sind dazu verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferkette zu verhindern und festgelegte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Deutschland nimmt mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle ein, der die EU folgen möchte.
Inhaltsverzeichnis
Das Lieferkettengesetz: Definition und Grundlagen
Das Lieferkettengesetz verpflichtet seit 2023 Unternehmen mit Sitz in Deutschland zur Übernahme von Verantwortung entlang ihrer gesamten Lieferkette. Ziel ist die Achtung grundlegender Menschenrechtsstandards und der Schutz der Umwelt. Das Gesetz legt dabei klare Vorgaben fest, wie Unternehmen potenzielle Risiken für Menschenrechte und Umwelt identifizieren und minimieren müssen – von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt.
Das Gesetz reagiert auf globale Probleme wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Schätzungen zufolge arbeiten weltweit rund 79 Millionen Kinder unter gefährlichen Bedingungen, oft für Produkte, die auch in Europa verkauft werden. Um diese Missstände zu bekämpfen, verpflichtet das Lieferkettengesetz deutsche Unternehmen, aktiv Maßnahmen zu ergreifen und Prävention in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.
Eine kurze Zusammenfassung des Lieferkettengesetz: Unternehmen müssen sich aktiv mit menschenrechtlichen und ökologischen Risiken auseinandersetzen, die durch ihre Geschäftstätigkeiten entstehen. Ziel ist es, weltweit die Einhaltung von Menschenrechten sicherzustellen und Unternehmen in die Verantwortung für ihr Handeln zu nehmen. Ein zentraler Aspekt ist die Entwicklung und Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen.
Wer ist vom Lieferkettengesetz betroffen?
Seit 2023 sind Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes verpflichtet. Seit 2024 gilt dies für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Die Anforderungen erstrecken sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf die Tätigkeiten direkter und indirekter Zulieferer. Damit sind auch ausländische Tochtergesellschaften deutscher Firmen betroffen, solange sie die genannten Kriterien erfüllen.
Was sind die Sorgfaltspflichten?
Das Lieferkettengesetz schreibt Unternehmen verschiedene Maßnahmen vor, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu minimieren:
- Risikomanagement: Unternehmen müssen potenzielle Risiken in ihren Lieferketten analysieren und regelmäßig überprüfen.
- Grundsatzerklärung: Sie sollen öffentlich bekennen, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards einzuhalten.
- Präventionsmaßnahmen: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen ergreifen, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei direkten Zulieferern.
- Abhilfemaßnahmen: Bei festgestellten Verstößen sind Korrekturmaßnahmen erforderlich.
- Dokumentation und Berichterstattung: Unternehmen müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten dokumentieren und jährlich Bericht erstatten.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur auf direkte Verstöße reagieren, sondern präventiv handeln, um mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Das Lieferkettengesetz in Deutschland
Mit dem Lieferkettengesetz hat Deutschland als erstes Land weltweit rechtlich verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen eingeführt. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftstätigkeiten sowie die ihrer Geschäftspartner keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte haben. Die Umsetzung des Gesetzes basiert auf der Einhaltung spezifischer menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten. Dabei definiert das Gesetz klar, welche Risiken zu berücksichtigen sind.
Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen sämtliche Produkte und Dienstleistungen abdecken. Die gesamte Lieferkette – von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an Endkund*innen – wird berücksichtigt. Dies umfasst sowohl Tätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich als auch das Handeln direkter und indirekter Zulieferer.
Die betroffenen Unternehmen sind aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen sorgfältig und systematisch umzusetzen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Besonders wichtig ist eine lückenlose Risikoanalyse, die alle relevanten Bereiche der Lieferkette einbezieht.
Geltungsbereich des LkSG
Aktuell betrifft das Gesetz Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mindestens 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2023 fallen etwa 700 Unternehmen unter diese Regelung.
Ab 2024 erweitert sich der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, wodurch die Zahl der betroffenen Unternehmen auf rund 2.900 steigt. Auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit entsprechender Mitarbeiterzahl werden einbezogen. Nach Ablauf der ersten beiden Jahre wird geprüft, ob der Anwendungsbereich des Gesetzes weiter ausgeweitet werden soll.
Anwendungsbereich kurz erklärt |
Ab 01.01.2024: Deutsche Unternehmen sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Nach 2024: Überprüfung der Anwendungsbereiche
Änderungen durch das Lieferkettengesetz seit 2023
Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes im Jahr 2023 sind vor allem Großunternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Diese Pflichten betreffen nicht nur den eigenen Geschäftsbereich, sondern müssen auch an direkte und indirekte Zulieferer weitergegeben werden.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Das Lieferkettengesetz verlangt von betroffenen Unternehmen die Umsetzung folgender Maßnahmen:
- Risikomanagement einrichten: Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken.
- Interne Zuständigkeit festlegen: Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners oder Teams.
- Regelmäßige Risikoanalysen durchführen: Analyse potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Gefahren.
- Grundsatzerklärung abgeben: Verpflichtung zu Menschenrechts- und Umweltstandards öffentlich kommunizieren.
- Präventionsmaßnahmen etablieren:
- Im eigenen Geschäftsbereich.
- Gegenüber direkten Zulieferern.
- Abhilfemaßnahmen ergreifen: Sofortiges Handeln bei festgestellten Verstößen.
- Beschwerdeverfahren einrichten: Schaffung eines Mechanismus, über den Missstände gemeldet werden können.
- Umsetzung bei indirekten Zulieferern: Maßnahmen auch bei mittelbaren Zulieferern sicherstellen.
- Dokumentation und Berichterstattung: Transparenz schaffen durch Berichte und Nachweise.
Ein effektives Risikomanagement ist der zentrale Bestandteil, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Seit 2023 müssen Unternehmen ihre Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette offenlegen.
Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes
Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Das BAFA ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Kontrolle der eingereichten Berichte.
- Prüfung von Beschwerden.
- Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen.
Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können nicht nur Beschwerde beim BAFA einreichen, sondern auch ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen.
Umsetzung der Sorgfaltspflichten: Abhängig von Unternehmensfaktoren
Wie Unternehmen ihre Pflichten umsetzen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art und Umfang der Geschäftstätigkeit.
- Einfluss auf Verursacher: Die Möglichkeit des Unternehmens, direkt auf Zulieferer einzuwirken.
- Schwere, Umkehrbarkeit und Wahrscheinlichkeit: Die erwartete Auswirkung eines Verstoßes.
- Beitrag zum Risiko: Der Anteil des Unternehmens an der Entstehung des Risikos.
Das Lieferkettengesetz setzt klare Rahmenbedingungen, berücksichtigt aber die individuellen Gegebenheiten eines Unternehmens, um eine realistische Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ermöglichen.
Kritik am Lieferkettengesetz: Pro und Contra
Obwohl das Lieferkettengesetz als Schritt in die richtige Richtung gilt, gibt es Kritikpunkte von verschiedenen Seiten:
- Wirtschaft: Unternehmen befürchten zusätzliche Bürokratie und eine Belastung durch umfassende Dokumentationspflichten.
- Menschenrechtsorganisationen: Viele fordern strengere Regelungen, insbesondere für die Einbeziehung indirekter Zulieferer.
- Zivilrechtliche Haftung: Während das deutsche Gesetz keine zivilrechtliche Haftung vorsieht, wird dies in der EU-Richtlinie wahrscheinlich der Fall sein, was zusätzlichen Schutz für Betroffene bietet.
Herausforderungen
Fazit: Mehr Verantwortung für Unternehmen
Das Lieferkettengesetz bringt für Unternehmen neue Herausforderungen, die jedoch auch Chancen für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung bieten. Die Stärkung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten ist ein zukunftsweisender Schritt, der Unternehmen und Gesellschaft gleichermaßen zugutekommt. Unternehmen, die bereits nachhaltige Praktiken pflegen, können das Gesetz als Wettbewerbsvorteil nutzen, während andere sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten sollten.
FAQ
Das Lieferkettengesetz ist eine gesetzliche Verpflichtung, die Unternehmen in Deutschland dazu anhält, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern sowie die Verantwortung von Unternehmen weltweit zu stärken.
Das Gesetz gilt seit 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Ab 2024 betrifft es auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Ausländische Tochtergesellschaften deutscher Firmen sind ebenfalls erfasst, sofern sie diese Anforderungen erfüllen.
Unternehmen müssen verschiedene Maßnahmen umsetzen. Risikomanagement einrichten: Identifikation und Bewertung von Risiken. Präventionsmaßnahmen ergreifen: Maßnahmen gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße einführen. Abhilfemaßnahmen: Sofortige Maßnahmen bei festgestellten Verstößen. Berichterstattung: Regelmäßige Dokumentation und transparente Berichte über die Einhaltung der Vorgaben.
Ja, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert die Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen oder Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen.
Ja, im Sommer 2024 hat die Europäische Union die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie, verabschiedet. Diese verpflichtet große europäische und ausländische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzuhalten. Die CSDDD baut auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf, enthält jedoch erweiterte umweltbezogene Sorgfaltspflichten und strengere Anforderungen.
Unternehmen stehen vor folgenden Herausforderungen:
• Risikomanagement: Die Identifikation und Überwachung von Risiken in komplexen Lieferketten.
• Zusammenarbeit mit Zulieferern: Direkte und indirekte Zulieferer müssen ebenfalls die Vorgaben umsetzen.
• Dokumentationspflichten: Transparente Berichterstattung und Nachweiserbringung sind aufwendig und ressourcenintensiv.
Das Gesetz betrifft alle Branchen, ist jedoch besonders relevant für solche mit hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, darunter: Textilindustrie, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelindustrie, Chemieindustrie, Rohstoffgewinnung (z. B. Öl, Gas, Metalle).
Das Lieferkettengesetz sorgt dafür, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Standards einhalten. Für Verbraucher bedeutet das, dass Produkte unter besseren Bedingungen hergestellt werden, zum Beispiel ohne Kinder- oder Zwangsarbeit. Langfristig können Verbraucher so mit gutem Gewissen nachhaltigere Produkte kaufen.