Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss, Anpassung der AGB
  3. Leistungspflichten von Klimahelden
  4. Pflichten des Kunden
  5. Verfügbarkeit der Plattform, Vorübergehende Leistungspflichtausschlüsse
  6. Vergütung, Preisanpassung
  7. Leistungsänderungen
  8. Rechnungen, Zahlungen
  9. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
  10. Haftungsbeschränkungen
  11. Datenschutz und Vertraulichkeit
  12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
  13. Arbeitstage, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

§1 Geltungsbereich

1.1
Die Klimahelden GmbH (im Folgenden: Klimahelden) bietet auf der Internetseite www.klimahelden.eu (im Folgenden: Plattformeine webbasierte Analyse-Software (im Folgenden: Software) zur Analyse von Beschaffungsdaten auf die daraus folgenden CO2-Emissionen sowie weitere Leistung zur Einsparung oder Kompensation von durch den Geschäftsbetrieb des Kunden verursachten Treibhausgasen an. Das Leistungsangebot richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher. 

1.2
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge zwischen Klimahelden und dem Kunden über die KlimaheldenMitgliedschaft, den Kauf von Ausgleichsmaßnahmen, den Kauf von Klimageschenken und den Kauf von Kommunikationspaketen. Maßgeblich für die Auslegung dieser AGB ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser AGB. 

1.3
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Klimahelden ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmtKlimahelden widerspricht der Geltung solcher nicht ausdrücklich vereinbarter Bedingungen des Kunden ausdrücklich und auch für die Zukunft. § 305b BGB bleibt unberührt.

§2 Vertragsschluss, Anpassung der AGB

2.1
Die auf der Plattform oder in Textform unterbreiteten Angebote von Klimahelden sind freibleibend. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn Klimahelden dem Kunden den Vertragsschluss in Textform bestätigt, nachdem der Kunde seine Bestellung in Textform übermittelt oder den Registrierungsprozess auf der Plattform durchlaufen hat. 

2.2
Klimahelden ist berechtigt, diese AGB anzupassen, und wird den Kunden auf eine Änderung dieser AGB oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen durch Übersendung einer Neufassung in Textform, in der die Änderungen hervorgehoben sind, hinweisen. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Neufassung in Textform widerspricht oder die Änderungen für den Kunden unzumutbar sind. Im Fall des rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB unverändert fort; Klimahelden ist jedoch berechtigt, den Vertrag binnen einem Monat nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

§3 Leistungspflichten von Klimahelden

3.1 Allgemeines

3.1.1
Die Regelungen zu einzelnen Hauptleistungspflichten in Ziffer 3.2 bis 3.5 sind nur anwendbar, wenn die Erbringung der jeweiligen Leistungen mit dem Kunden vereinbart ist.

3.1.2
Die Plattform ist für die Browsertypen Google Chrome und Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version konzipiert. Klimahelden übernimmt keine Gewähr für eine vollständige Funktionalität in anderen Browsern oder älteren VersionenDie Funktionalität der Plattform setzt zudem voraus, dass der Kunde in seinem Browser die Verwendung von funktionalen Cookies für die Plattform erlaubt hat. 

3.1.3
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Leistungsergebnisse von Klimahelden nicht zur Verwendung bei der Erstellung von Emissionsberichten nach dem TEHG oder anderen hoheitlichen Regelungen für den Handel mit Emissionsrechten oder als Bericht oder Berichtsgrundlage für den nichtfinanziellen Teil des jährlichen Lageberichts nach § 289c HGB oder zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten des Kunden geeignet.

3.2 Klimabilanz

3.2.1
In jedem Vertragsjahr der Klimahelden Mitgliedschaft erstellt Klimahelden eine Klimabilanz für den Kunden. Klimahelden erstellt die Klimabilanz ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden elektronisch übermittelten Daten und der Scopes 1 bis 3 des Greenhouse Gas Protocol (im Folgenden: GHG). Klimahelden schuldet keine Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Daten auf Richtigkeit oder Plausibilität.

3.2.2
Klimahelden erstellt die Klimabilanz angelehnt an die Berechnungs- und Auswertungsvorgaben des GHG in dessen jeweils aktueller Fassung. Die Umrechnung zur Ermittlung des CO2-Äquivalents erfolgt nach Emissionsfaktoren in- oder ausländischer Behörden, die Klimahelden nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Aktualität, Umfänglichkeit und Passgenauigkeit zu den Daten des Kunden auswählt. 

3.2.3
Der Branchenvergleich beruht auf anonymisierten Daten von Klimahelden und Partnerunternehmen über die klimarelevanten Beschaffungsvorgänge und CO2-Emissionen von Unternehmen, deren Geschäftsmodell mit dem des Kunden vergleichbar ist, und bezieht sich auf den CO2-Ausstoß je Vollzeit(äquivalent)mitarbeiter. 

3.2.4
Die von Klimahelden vorgeschlagenen Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen werden auf Basis der vom Kunden eingegebenen Daten ermittelt. Die mit den Vorschlägen genannten Einsparungsmöglichkeiten sind statistisch ermittelte Angaben. Klimahelden gewährleistet nicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zu den genannten Kosten umgesetzt werden können und die genannten Reduzierungs- und Vermeidungsmengen erreicht werden.

3.2.5
Klimahelden stellt seine Leistungsergebnisse elektronisch zur Ansicht im Portal und zum Download in üblichen Dateiformaten zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Rohdaten oder der Leistungsergebnisse in veränderbaren Dateien. 

3.2.6
Die Klimahelden-Mitgliedschaft umfasst keine Ausgleichsmaßnahmen. 

3.3 Ausgleichsmaßnahmen (Offsetting), Klimageschenke 

3.3.1
Klimahelden schuldet die Vermittlung von Offsetting-Ausgleichsmaßnahmen durch Ankauf und Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten im vereinbarten Umfang über die Zertifizierungs- und Vermittlungsstellen Clean Development Mechanism (CDM) des United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), Gold Standard oder VERRA. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entscheidet Klimahelden nach billigem Ermessen innerhalb der vom Kunden ausgewählten Kategorien und Standards, für welche der am CDM, VERRA oder Gold Standard teilnehmenden Projekte die Emissionsminderungszertifikate erworben werden. Klimahelden wählt die Projekte gewissenhaft aus, gewährleistet jedoch nicht, dass das ausgewählte Projekt die dem Zertifikat zugrundeliegenden Emissionsmengen tatsächlich oder konkret nachweisbar einspart bzw. ausgleicht. Klimahelden haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Zertifizierungs- und Vermittlungsstellen übermittelten Projektdaten. 

3.3.2
Klimahelden stellt dem Kunden eine Urkunde in elektronischer Form aus, in der das Projekt, für das die Emissionsminderungszertifikate erworben wurden, die Menge des CO2-Äquivalents (in Tonnen), der die Emissionsminderungszertifikate entsprechen, und die der von der Zertifizierungs- und Vermittlungsstelle vergebenen Seriennummern zugeordnete Klimahelden ID der erworbenen Emissionsminderungszertifikate genannt sind. 

3.3.3
Der Kunde erteilt Klimahelden seine jederzeit in Textform widerrufliche Einwilligung, seine Firma bzw. Unternehmensnamen, seine Adresse, sein Logo sowie die Daten zur Ausgleichsmaßnahme und Menge des kompensierten CO2-Äquivalents auf der Homepage von Klimahelden Dritten, die die der jeweiligen Ausgleichsmaßnahme zugeordneten Klimahelden ID eingeben, anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, Klimahelden auf Verlangen eine Bilddatei seines Logos in üblichem Format und bildschirmtauglicher Auflösung zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. 

3.4 Kommunikationspaket

3.4.1
Klimahelden stellt dem Kunden einmalig die Grafiken, den Kurzbericht und die Vorlagen in üblichen Dateiformaten elektronisch zur Verfügung. Der Inhalt der Grafiken, des Kurzberichts und der Vorlagen basieren ausschließlich auf den vom Kunden bei Klimahelden gekauften Offsetting-Ausgleichsmaßnahmen. Der Kunde darf diese ausschließlich in der von Klimahelden bereitgestellten Fassung nutzen und nicht verändern. Die dem Kunden übertragenen Nutzungsrechte sind nichexklusiv und nicht übertragbar. 

3.4.2
Klimahelden richtet dem Kunden eine eigene Landingpage auf der Klimahelden Internetseite ein, die, sofern nicht durch den Kunden widerrufen, über eine individuelle URL öffentlich erreichbar istDer Kunde erteilt Klimahelden seine Einwilligung, seine Firma bzw. Unternehmensnamen, seine Adresse, sein Logo sowie die Daten zu bei Klimahelden erworbenen Ausgleichsmaßnahmen und Mengen der kompensierten CO2-Äquivalente auf dieser Landingpage anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, Klimahelden auf Verlangen eine Bilddatei seines Logos in üblichem Format und bildschirmtauglicher Auflösung zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, die öffentliche Zugänglichkeit seiner Landingpage aufzuheben. 

§4 Pflichten des Kunden

4.1
Der Kunde ist bei einer Klimahelden-Mitgliedschaft verpflichtet, Klimahelden die zur Erstellung der Klimabilanz erforderlichen Daten in elektronischer Form über die von Klimahelden vorgegebene Eingabemaske bzw. bei Buchhaltungskontenauszügen oder Rechnungen als CSV- oder PDF-Dateien zu übermitteln. Der Kunde hat die Daten so rechtzeitig zu übermitteln, dass Klimahelden ihre geschuldeten Leistungen innerhalb etwaig vereinbarter Fristen erbringen kann. Klimahelden kann mit ihren Leistungen erst bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Daten beginnen. 

4.2
Der Kunde stellt – durch dem aktuellen Stand der Technik entsprechende informationstechnische Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsanweisungen an bzw. Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern und Dritten – sicher, dass die von ihm oder auf seine Veranlassung an Klimahelden übermittelten Dateien keinen Schadcode enthalten. Dazu gehört insbesondere die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer handelsüblichen Antivirensoftware auf den elektronischen Geräten seiner Mitarbeiter und Dritter, die die an Klimahelden zu versenden Dateien erstellen, bearbeiten, prüfen, weiterleiten, speichern oder versenden. 

4.3
Der Kunde hat seine Authentifizierungsdaten und seine Zugangsdaten zum Benutzerkonto der Plattform für Dritte unzugänglich aufzubewahren oder zu speichern und Dritten gegenüber geheim zu halten. Er hat seine Mitarbeiter und Dritte, denen er Zugang zu passwortgeschützten Bereichen der Plattform gewährt, anzuweisen und zu verpflichten, 

4.3.1
ihre Zugangsdaten zum Benutzerkonto der Plattform für Dritte unzugänglich aufzubewahren oder zu speichern und anderen Personen (auch dem Kunden) gegenüber geheim zu halten, insbesondere keinen weiteren Personen Zugang zu ihrem Benutzerkonto oder über ihr Benutzerkonto zur Plattform zu gewähren, 

4.3.2
sichere Passwörter nach Maßgabe des jeweils aktuellen IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie oder anderer vergleichbarer und allgemein anerkannter Sicherheitsstandards für den Zugang zur Plattform zu vergeben und diese regelmäßig zu ändern,

4.3.3
den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn sie erkennen, dass andere Personen Kenntnis von ihren Zugangsdaten erlangt oder diese verwendet haben.

4.4
Stellt der Kunde fest oder wird ihm von seinen Mitarbeitern oder Dritten mitgeteilt, dass Zugangsdaten zur Plattform durch nicht dazu berechtigte Personen genutzt oder solchen bekannt geworden sind oder an Klimahelden übermittelte Dateien Schadcode enthalten, informiert er Klimahelden unverzüglich darüber. 

4.5
Entsteht Klimahelden ein Schaden durch in vom Kunden oder auf dessen Veranlassung versandten Dateien enthaltene Schadcode oder die missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten des Kunden, hat der Kunde nachzuweisen, dass er seine Pflichten aus den Ziffern 4.2 bis 4.4 erfüllt hat.

4.6
Der Kunde informiert Klimahelden über erkannte Leistungsstörungen (z. B. Mängel der Leistungen, fehlende/eingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform) unverzüglich in Textform unter konkreter Beschreibung des Mangelsymptoms bzw. Mitteilung von Zeitpunkt und Erscheinungsbild der Störung. Der Kunde wird Klimahelden bei auftretenden Leistungsstörungen in zumutbarem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Klimahelden ist berechtigt, den Kunden auf die vorübergehende Nutzung von Fehlerumgehungsmöglichkeiten zu verweisen und die Ursache der Störung später durch Anpassung an der Plattform-Software zu beseitigen, es sei denn, dem Kunden ist dies nicht zumutbar.

4.7
Der Kunde wird Klimahelden jede Änderung seines Namens, seiner Rechtsform, seiner Rechnungsanschrift und – bei vereinbarter Zahlung durch Lastschrift oder Kreditkarte – seiner Bankverbindung unverzüglich mitteilen. 

§5 Verfügbarkeit der Plattform, Vorübergehende Leistungspflichtausschlüsse

5.1
Klimahelden übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Plattform. 

5.2
Klimahelden ist berechtigt, die Funktionen oder die Erreichbarkeit der Plattform vorübergehend auszusetzen oder einzuschränken, solange und soweit dies für erforderliche Instandhaltungsarbeiten an der Software oder an der die Software betreibenden technischen Infrastruktur notwendig ist, insbesondere um unvorhergesehene Fehlfunktionen zu beheben oder Sicherheitslücken zu schließen. Falls eine Instandhaltungsmaßnahme vorhersehbar zu einer Unterbrechung der Verfügbarkeit der Plattform von mehr als 30 Minuten an Arbeitstagen zwischen 9 und 18 Uhr führt, wird Klimahelden dem Kunden den Zeitraum der Instandhaltungsarbeiten mindestens 24 Stunden vor Beginn in Textform ankündigen. Dasselbe gilt für Arbeiten zur Verbesserung der Plattform, insbesondere ihres Funktionsumfangs oder ihrer Funktionsweise. 

5.3
Wird der Kunde durch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Software, die außerhalb eines rechtzeitig angekündigten Wartungszeitraums liegt, an der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen gehindert, verlängern sich vereinbarte oder berechtigt gesetzte Fristen zur Leistungserbringung durch den Kunden für jeden Arbeitstag, an dem die Software nicht verfügbar war, um jeweils einen Arbeitstag, wenn der Kunde die Nichtverfügbarkeit unverzüglich in Textform angezeigt oder Klimahelden die Nichtverfügbarkeit zu vertreten hat oder die Nichtverfügbarkeit Klimahelden bekannt war. 

5.4
Die Leistungsfristen eines Vertragspartners werden verlängert, soweit und solange dieser Vertragspartner in der Erbringung seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder andere für ihn unabwendbare Umstände oder durch Umstände aus der Risikosphäre des anderen Vertragspartners gehindert wird. 

§6 Vergütung, Preisanpassung

6.1
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht der Kunde Steuerschuldner im Sinne des UStG ist 

6.2
Klimahelden ist berechtigt, die Preise für die Klimahelden-Mitgliedschaft jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Vertragsverlängerungszeitraums anzupassen. Die Preisanpassung und deren Umfang müssen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn des Vertragsverlängerungszeitraums in Textform mitgeteilt werden. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung spätestens vier Wochen nach Zugang der Mitteilung aus Satz 2 und in Textform, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Preisanpassung wirksam geworden wäre, ohne dass es eines Widerspruchs nach Ziffer 8.1 bedarf, es sei denn, Klimahelden verzichtet spätestens eine Woche nach Zugang des Widerspruchs gegen die Preisanpassung in Textform auf die Preisanpassung. 

6.3
Das Entgelt für die Beratungsleistung wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar wie schriftlich angeboten). Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Klimahelden GmbH neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen (insbesondere Reisekosten). Das angefallene Honorar wird die Klimahelden GmbH – auch für Teilleistungen der angebotenen Beratungsleistung – dem Auftraggeber am Ende jeden Monats in Rechnung stellen. Die Rechnungen enthalten eine Aufstellung der in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeführten Tätigkeiten und dem jeweiligen zeitlichen Umfang. Alle Forderungen werden mit Rechnungstellung fällig und sind sofort – ohne Abzüge – zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

6.4
Die Klimahelden GmbH ist bemüht, möglichst große Teile der Beratungs- sowie Dienstleistung über online Medien „remote“ zu liefern; in dem Fall werden keine Reisekosten abgerechnet. Dienstreisen außerhalb des Großraums München werden mit 100,00 €/h berechnet. Fahrstrecken werden mit 0,50 €/km berechnet. Bahn- und Flugkosten, Übernachtungskosten sowie andere Auslagen werden nach Aufwand berechnet. Die Verpflegung der eingesetzten Berater wird mit einer Tagespauschale von 24,00 € berechnet.

6.5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Klimahelden GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der unterstützenden Beratung aus dem Kooperationsnetzwerk der Klimahelden GmbH bei der Durchführung des Projektes bestmöglich zu unterstützen. Dem Projektteam ist eine Kontaktperson zu nennen, die während des gesamten Projekts zur Verfügung steht und für die Kommunikation verantwortlich ist. Auf Verlangen der Beratung hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§7 Leistungsänderungen

Die Klimahelden GmbH wird Änderungsverlangen des Auftraggebers berücksichtigen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Klimahelden GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die Klimahelden GmbH eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§8 Rechnungen, Zahlungen

8.1
Die Vergütung für die Klimahelden-Mitgliedschaft wird für zwölf Monate im Voraus zum Beginn des jeweiligen Vertragsjahrs fällig. Die Vergütung für einmalig zu erbringende Leistungen wird mit Bewirken der Leistungen fällig, wobei Klimahelden berechtigt ist, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von Klimahelden erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen. 

8.2
Rechnungen werden ausschließlich elektronisch gestellt. Der Kunde erklärt sich damit ein-verstanden, die Rechnungen im PDF-Format per E-Mail zu erhalten. 

8.3
Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung beim Kunden zu leisten. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto von Klimahelden maßgeblich.  

8.4
Zahlungen erfolgen durch Kreditkarte oder Lastschrifteinzug. Bei vereinbartem Lastschrifteinzug wird der Kunde Klimahelden nach Vertragsschluss unverzüglich ein entsprechendes SEPA-Mandat erteilen. Die Pre-Notification über die Durchführung der SEPA-Lastschriftkann bis zu einem Arbeitstag vor der Abbuchung erfolgen. Bei Rückbuchung wegen fehlender Deckung oder Rückgabe der Lastschrift durch den Kunden ersetzt der Kunde Klimahelden die dadurch entstandenen Bankkosten und zahlt eine Vertragsstrafe von 20 Euro, es sei denn, der Kunde hat die Rückbuchung nicht zu vertreten. 

8.5
Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder mit Abschlagszahlungen in Verzug, ist Klimahelden berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und den Zugang des Kunden zum Portal zu sperren. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Klimahelden zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. 

8.6
Klimahelden ist berechtigt, die Bonität des Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden holt Klimahelden die Auskunft einer Wirtschafsauskunftei oder Kreditversicherungsgesellschaft ein. 

§9 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

9.1
Der Vertrag über die Klimahelden Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn keiner der Vertragspartner der Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf der bisherigen Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. 

9.2
Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

9.3
Die Kündigung muss in Textform erklärt werden.  

§10 Haftungsbeschränkungen

10.1
Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. 

10.2
Auf Schadensersatz haftet Klimahelden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Klimahelden jedoch 

a) unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Sach- oder Vermögensschäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 

10.3
Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit Klimahelden einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder sonstigen Leistung übernommen hat. 

10.4
Unsere Berater verpflichten sich, die Beratungs- und Dienstleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.
Die Klimahelden GmbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Klimahelden GmbH verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bis zu einer Schadenssumme von 1 Mio. EUR.
Mögliche, höhere Schadensummen sind vor Auftragserteilung vom Auftraggeber anzuzeigen, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden kann.

§11 Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1
Klimahelden darf kunden- oder personenbezogene Daten verarbeiten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 der EU- Datenschutz-Grundverordnung, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inan-spruchnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen zu ermöglichen oder um die vereinbarten Entgelte abzurechnen. Klimahelden ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrags notwendige Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere verbundene Unternehmen und Dienstleister für Datenkommunikation und IT-Support. 

11.2
Klimahelden stellt sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben. 

11.3
Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne dessen ausdrückliche und in Textform zu erteilende Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, vertrauliche Informationen nur für die zur Vertragserfüllung notwendigen Zwecke zu verwenden, und alle Maßnahmen, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen ergreifen, auch zum Schutz der vertraulichen Informationen des Vertragspartners zu ergreifen. Jeder Vertragspartner ist mindestens verpflichtet, mit seinen Mitarbeitern Vertraulichkeitsvereinbarungen zu schließen, die die Weitergabe vertraulicher Informationen verbieten und sanktionieren. 

11.4
Die Klimahelden GmbH verpflichtet sich sowie eventuell eingesetzte Sublieferanten, über alle ihr bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie als vertraulich qualifizierte oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers sowie der gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen auch über Ende der Beratungsleistung hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht im Interesse des Auftraggebers stehen, zu nutzen. Der Auftraggeber wird die Klimahelden GmbH von dieser Geheimhaltungspflicht entbinden, falls sie gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.
Die Klimahelden GmbH wird die ihr übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit Ende des Beratungsauftrages zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts über das Ende des Beratungsauftrages hinaus ist ausgeschlossen. Klimahelden GmbH wird auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass sie nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihr vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der hier angebotenen Beratungsleistung überlassen wurden.

11.5
Klimahelden ist jedoch berechtigt, die zur Berechnung des CO2-Ausstoßes relevanten Daten des Kunden anonymisiert zur Erstellung von Branchenvergleichen für andere Kunden zu verwenden. 

§12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

12.1
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.  

12.2
Die Abtretung oder rechtsgeschäftliche Verpfändung von Ansprüchen des Kunden gegen Klimahelden ist nur mit Zustimmung von Klimahelden zulässig. 

§13 Arbeitstage, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

13.1
Arbeitstage im Sinne des Vertrags sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in München sowie des 24. und 31. Dezembers. 

13.2
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

13.3
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München, soweit nicht gesetzlich ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für das Mahnverfahren. 

13.4
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Erklärungen an oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht vertraglich oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformabrede. Gemeinsame, unwidersprochene Besprechungs- oder Verhandlungsprotokolle genügen der Textform. 

13.5
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder der übrigen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder sollte der Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB in seiner Gesamtheit eine Lücke enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung nicht auf gesetzliche Regelungen zurückgeht, die dem Schutz eines Vertragspartners dienen, wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt und eine fehlende so eingefügt, dass dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner und dem Sinn des Vertrags weitestgehend entsprochen wird. 

Ende der AGB