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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentrales Instrument der EU, um Unternehmen zu einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten. Ursprünglich sollte die Richtlinie bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Doch aufgrund politischer Differenzen und Verzögerungen auf Regierungsebene ist der Umsetzungsprozess in Deutschland derzeit blockiert. Die Bundesregierung hat der EU-Kommission jetzt neue Vorschläge unterbreitet, um die Anforderungen der CSRD zu reduzieren. Was die Bundesregierung fordert und warum das zu Problemen führt, erfahren Sie hier.
Änderungen im aktuellen Regierungsentwurf
Der aktuelle Regierungsentwurf der Bundesregierung enthält mehrere Änderungen, die sowohl die Anforderungen an Unternehmen als auch die Verfahren zur Berichtserstattung betreffen. Folgende Anpassungen werden gefordert (Quelle: Table Media):
Zulassung zusätzlicher Prüforganisationen:
- Künftig sollen neben Wirtschaftsprüfern auch technische Sachverständige (z.B. TÜV, Dekra) CSRD-Berichte prüfen dürfen.
- Diese Erweiterung könnte den Prüfungsmarkt vergrößern und die Berichtspflichten für Unternehmen flexibler gestalten.
ESEF-Format nur für die Veröffentlichung:
- Die Bundesregierung schlägt vor, das ESEF-Format nur für die Veröffentlichung von Reports verpflichtend zu machen, nicht jedoch für deren Erstellung.
- Dies folgt der Kritik von Unternehmen und Verbänden zum hohen technischen Aufwand einer frühzeitigen Einführung.
Anpassung der Übergangsfrist für Unternehmen:
- Verschiebung der Berichtspflichten für große Unternehmen: Unternehmen, die ab 2025 berichten müssen, sollen ihren ersten Bericht erst 2027 einreichen.
- Zulieferer großer Unternehmen profitieren ebenfalls von dieser Verschiebung.
- Kleinere Unternehmen (ab 2026 berichtspflichtig) erhalten ebenfalls eine Fristverlängerung von zwei Jahren.
Anhebung der Definition „großer Unternehmen“:
- Unternehmen gelten künftig als groß, wenn sie einen Umsatz von 450 Millionen Euro (statt 50 Millionen) und 1000 Mitarbeiter (statt 250) haben.
- Diese Änderung reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen und verringert den administrativen Aufwand.
Reduzierung der Datenpunkte:
- Der Entwurf schlägt vor, die Zahl der Datenpunkte (z.B. zu Treibhausgasemissionen und Artenvielfalt) signifikant zu verringern.
- Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für große KMUs könnten nur die Hälfte der ursprünglich geforderten Kriterien ersetzen.
Vermeidung zusätzlicher Taxonomie-Pflichten:
- Die Green Asset Ratio (GAR) im Finanzsektor wird als zusätzliche Taxonomie-Pflicht kritisch betrachtet, da sie angeblich keine geeigneten Steuerungsmechanismen für die Transformation der Branche bietet.
Politische Unsicherheiten und die Folgen für Unternehmen
Der rechtliche Rahmen für die CSRD-Umsetzung in Deutschland ist und bleibt weiterhin unklar. Die Bundesregierung muss bis spätestens in einer Woche (23. – 27.12.2024) eine Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission abgeben und darlegen, warum die nationale Umsetzung bislang verzögert wurde. Das steht im Kontext eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens, da die Frist zur Umsetzung der CSRD bereits im Juli 2024 abgelaufen war.
Ein unmittelbares Problem entsteht für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind. So könnte es sein, dass Unternehmen, die Tochtergesellschaften in Frankreich betreiben, ab Januar 2025 zur Berichterstattung verpflichtet sind, während in Deutschland noch Unklarheiten bestehen. In diesem Fall müssten deutsche Unternehmen für jede Tochtergesellschaft im EU-Ausland separate Berichte erstellen – eine zusätzliche bürokratische Belastung.
Die Risiken der CSRD-Verzögerung
Die anhaltenden Verzögerungen in der CSRD-Umsetzung führen zu einer wachsenden Rechtsunsicherheit für Unternehmen. Ohne eine klare nationale Gesetzgebung müssen Unternehmen weiterhin auf die alte CSR-Richtlinie zurückgreifen, die nicht die gleichen Anforderungen an die Berichtserstattung stellt. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Berichterstattung verpflichtet sind, diese zwar formal erfüllen müssen, jedoch nicht den detaillierten Anforderungen der CSRD und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen müssen.
Diese Unsicherheit erschwert es Unternehmen, sich auf die neuen Berichtsanforderungen vorzubereiten. Zudem fehlt es an einer klaren Definition der Datenpunkte, die in den Berichten enthalten sein sollen, was insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Die verspätete Umsetzung könnte daher nicht nur zu weiteren bürokratischen Belastungen führen, sondern auch das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Ziele der EU gefährden.
Weitere Folgen
1. Verpasse Klimaziele
Die CSRD ist ein zentraler Bestandteil der EU-Strategie zur Förderung von Nachhaltigkeit sowie zur Erreichung der Klimaziele des Green Deals. Verzögerungen in der Umsetzung gefährden die gesamte Nachhaltigkeitsagenda, da Unternehmen dadurch nicht rechtzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele transparent und messbar machen können. Eine klare und umfassende Berichterstattung ist essenziell, um die Fortschritte in Richtung der EU-Klimaziele zu überwachen und zu steuern.
2. Negative Auswirkungen auf Investitionen
Investoren und Finanzmarktakteure brauchen detaillierte und transparente Informationen zu ESG-Kriterien, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen. Eine Verzögerung der CSRD-Umsetzung könnte zu einer Lücke in der Verfügbarkeit von konsistenten und vergleichbaren Nachhaltigkeitsdaten führen, was das Vertrauen in nachhaltige Investitionen beeinträchtigt. Laut der Europäischen Zentralbank erhöhen unzureichende ESG-Daten das Risiko von Fehlinvestitionen und untergraben die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
3. Bürokratische Belastung und Kosten für Unternehmen
Die Unsicherheit und die ausbleibende Klarheit über die genaue Umsetzung der CSRD führen zu einer erhöhten Bürokratie, die vor allem kleinere Unternehmen belastet. Ohne eine klare Definition der Anforderungen sind Unternehmen gezwungen, zusätzliche Ressourcen in die Vorbereitung auf eine zukünftige, möglicherweise geänderte Gesetzgebung zu investieren. Das könnte auch die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, da Unternehmen in Ländern mit klaren Vorgaben schneller reagieren und agieren können.
4. Verlangsamung der Marktanpassung und Innovationsbremse
Eine verspätete CSRD-Umsetzung bremst die Entwicklung von nachhaltigeren Produkten und Geschäftsmodellen, da Unternehmen nicht ausreichend gefordert werden, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu offenbaren und kontinuierlich zu verbessern. Dies könnte die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Markt, insbesondere im Vergleich zu Ländern wie den USA und China, negativ beeinflussen, wo Nachhaltigkeitsstandards teils schneller vorangetrieben werden.
5. Zunahme von Greenwashing
Ein weiteres Risiko ist die Zunahme von Greenwashing – also die Täuschung von Kunden und Investoren über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Ohne klare Berichterstattungsvorgaben könnten Unternehmen fälschlicherweise Nachhaltigkeitsansprüche aufstellen, ohne die notwendigen Beweise oder Daten vorzulegen. Greenwashing stellt eine wachsende Herausforderung dar, die das Vertrauen in nachhaltige Unternehmenspraktiken untergräbt.
6. Unzureichende Anpassung an die EU-Taxonomie
Die Verzögerungen könnten auch dazu führen, dass Unternehmen nicht rechtzeitig auf die Anforderungen der EU-Taxonomie vorbereitet sind, die als wesentlicher Bestandteil der nachhaltigen Finanzpolitik gilt. Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die Anforderungen der EU-Taxonomie für umweltfreundliche Wirtschaftstätigkeiten zu erfüllen, was insbesondere den Finanzsektor betrifft. Das hemmt die Integration nachhaltiger Investitionen in den Markt und verlangsamt den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft.
Fazit
Die CSRD stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die durch die politische Unsicherheit und die Verzögerungen bei der nationalen Umsetzung noch verstärkt werden. Für Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, wird es zunehmend schwieriger, sich auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten. Das Blockieren der CSRD ist daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Hürde, die langfristig die Nachhaltigkeitsziele der EU und die Transparenzanforderungen für Unternehmen gefährden könnte. Es ist jetzt entscheidend, dass der Umsetzungsprozess schnell vorangetrieben wird, um die Unsicherheiten zu beseitigen und die Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Regelungen zu unterstützen.
FAQ
1. Ist die CSRD in deutsches Recht umgesetzt?
Nein, die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht steht noch aus. Der Entwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD hängt derzeit im deutschen Parlament fest. Aufgrund politischer Verzögerungen konnte die Richtlinie noch nicht in die nationale Gesetzgebung übernommen werden.
2. Was passiert, wenn Deutschland die CSRD weiterhin blockiert?
Sollte Deutschland die CSRD weiterhin blockieren, entstehen Unsicherheiten und potenzielle rechtliche Risiken für Unternehmen. Ohne eine nationale Umsetzung müssen Unternehmen vorerst weiterhin auf die alte CSR-Richtlinie zurückgreifen, die weniger detaillierte Anforderungen stellt. Dies könnte zu einer Verzögerung bei der Einhaltung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards führen und möglicherweise auch das Vertrauen von Investoren und anderen Stakeholdern beeinträchtigen.
3. Warum sollte ein Unternehmen trotzdem bereits mit der CSRD starten?
Auch wenn die nationale Umsetzung der CSRD noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt es sich für Unternehmen, bereits mit der Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung zu beginnen. Frühes Handeln hilft, rechtzeitig eine transparente und vollständige Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen und mögliche Unsicherheiten zu vermeiden. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, können sich Wettbewerbsvorteile sichern, indem sie ihre Nachhaltigkeitsstrategien optimieren und sich als verantwortungsbewusste Akteure auf dem Markt positionieren.
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